Sicherheitsbeauftragte (travailleurs désignés) der Lebensmittelbranche - Gruppe B (16-49 Arbeitnehmer)

Betribsiwwergräifend Formatioun

U wie riicht sech d'Formatioun?

Sicherheitsbeauftragte die vom Arbeitgeber mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren im Unternehmen beauftragt wurden

Erreechten Niveau

Avancéiert

Dauer

28,00 Stonn(en)

Sprooch(e) vun der Déngschtleeschtung

DE LU

Nächst Sessioun

11.11.2024
Plaz
Centre de Formation de la Chambre des Métiers

Präis

550,00€

Ziler

Obligatorischer Lehrgang zum Sicherheitsbeauftragten, welcher vom Arbeitgeber benannt wurde und mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren im Unternehmen bzw. Betrieb beauftragt wurde (laut großherzoglicher Verordnung vom 9. Juni 2006).

Inhalt

  • Vorstellung der Aufgaben und der Funktion des Sicherheitsbeauftragten
  • Gesetzgebung bezüglich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Die Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Analyseverfahren und Risikenabschätzung
  • Die Arbeits- und Streckenunfälle, die schweren Zwischenfälle und die Berufskrankheiten
  • Kommunikation
  • Management für Sicherheit und Gesundheit
  • Allgemeine Grundsätze der Prävention
  • Die Maschinen und Arbeitsausstattung
  • Risikofaktoren und Präventivmaßnahmen
  • Operationelles Management der Sicherheit und der Gesundheit
  • Praktische Übungen

Certificat, Diplom

Certificat de participation

Nächst Sessioun

Datum
Stad
Sprooch & Präis
11.11.2024

09.12.2024
Centre de Formation de la Chambre des Métiers
DE 550,00€

Zousätzlech Informatiounen

Zu bemerken ist, daß der Lehrgang durch einen schriftlichen Test, der direkt im Anschluss an den Lehrgang erfolgt, abgeschlossen wird.

Die Sicherheitsbeauftragte der Unternehmen mit 16-49 Arbeitnehmern müssen über eine Berufsausbildung in einem der Tätigkeitsbereiche des betreffenden Unternehmens verfügen und eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in einem der wesentlichen Tätigkeitsbereiche des Unternehmens haben. Zusätzliche Informationen zu den Mindestanforderungen (Ausbildung, Berufserfahrung) erhalten Sie bei der Inspection du Travail et des Mines.

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