Privatunternehmen, die ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind und hauptsächlich hier ihre Tätigkeit ausüben, können eine finanzielle Beihilfe des Staates für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer erhalten.
Diese Beihilfe beläuft sich auf 15% (steuerpflichtig) des jährlichen Investitionsaufwands bzw. 35% für die Lohnkosten von Teilnehmern, die bestimmte Kriterien in puncto Alter und Qualifikation erfüllen. Der Investitionsaufwand für die Weiterbildung ist je nach Größe des Unternehmens begrenzt.
Für die Kofinanzierung der Weiterbildung im Unternehmen wird der vom Unternehmen ausgearbeitete Weiterbildungsplan zugrunde gelegt, den dieses mit seinem Kofinanzierungsantrag vorlegt. Das INFPC begleitet die Unternehmen bei der Verwendung der Beihilfemaßnahmen und bearbeitet die Kofinanzierungsanträge im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend.
Zugang zum Kofinanzierungsantrag
Mehr Informationen zur Kofinanzierung
Ein Video-Tutorial und ein Simulator für die Berechnung der Kofinanzierung stehen zur Verfügung, um sich einen Überblick über die Kofinanzierungsregelung zu verschaffen und sie zu verstehen.
Teilnahme an der Infoveranstaltung zur Kofinanzierung
Teilnahme an der Schulung zur Kofinanzierung
Der luxemburgische Staat unterstützt die Bemühungen in Sachen Weiterbildung der Unternehmen durch eine weitere Beihilfeart: den Zuschuss für das Erlernen der luxemburgischen Sprache.
Mit diesem Zuschuss soll die Integration der Ausländer im Unternehmen verbessert werden, indem ein Teil der Kosten für Luxemburgischkurse finanziert wird.
Mehr Informationen zum Zuschuss für das Erlernen der luxemburgischen Sprache
Es sei angemerkt, dass Privatpersonen auch unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Weiterbildungsbeihilfen haben. Hierbei kann es sich um bezahlten Sonderurlaub, eine Anpassung der Arbeitszeit oder spezielle finanzielle Beihilfen handeln.
Mehr Informationen zu den Weiterbildungsbeihilfen für Privatpersonen
Um die Unternehmen zu ermutigen, Auszubildende einzustellen, stehen ihnen unter bestimmten Kriterien und Voraussetzungen Beihilfen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um die Beihilfe zur Förderung der Ausbildung und den Ergänzungsbetrag im Rahmen der Erwachsenenausbildung.
Diese Beihilfen stehen jedem in Luxemburg niedergelassenen Unternehmen zur Verfügung, das eine Ausbildungsberechtigung besitzt und einen Auszubildenden auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags oder eines Ausbildungsvertrags für Erwachsene beschäftigt hat.
Mehr Informationen zu den Beihilfen zur Förderung der Ausbildung