Das im Rahmen des Bildungsurlaubs angebotene Weiterbildungsprogramm wird jedes Jahr gemeinsam von den Arbeitnehmervereinigungen, den auf nationaler Ebene tariffähigen Gewerkschaften und der Hochschule für Arbeit und Soziales (École Supérieure du Travail - EST) ausgearbeitet.
Der Bildungsurlaub kann von folgenden Personen beantragt werden:
Der Bildungsurlaub wird während der normalen Arbeitszeit genommen und kann aufgeteilt werden.
Der Bildungsurlaub gilt als tatsächliche Arbeitszeit und deshalb:
Während der Dauer seines Bildungsurlaubs gelangt der Arbeitnehmer weiterhin in den Genuss der Bestimmungen in Sachen Arbeits- und Sozialschutz.
Die Dauer des Bildungsurlaubs hängt ab:
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Das Betriebsratsmitglied muss folgende Schritte erledigen:
Jede Anmeldung zu einer Weiterbildung erfordert einen einzelnen Vorgang.
Zählt ein Unternehmen weniger als 150 Arbeitnehmer, erhält der Teilnehmer einer Weiterbildung von der EST einen dem Arbeitgeber zu übermittelnden Kostenerstattungsantrag.
Diesen Antrag muss der Arbeitgeber ordnungsgemäß ausgefüllt und (vom Arbeitgeber und vom betreffenden Betriebsratsmitglied) unterzeichnet an die EST zurückschicken.
Erstattet werden die gesamten Lohnkosten (Bruttovergütung + Arbeitgeberanteil).
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