Zuletzt aktualisiert : 01.03.2024

Allgemeines

Die Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) bietet Unternehmen, die Auszubildende einstellen, Beihilfen an:

  • die Beihilfe zur Förderung der Ausbildung und
  • den Ergänzungsbetrag im Rahmen der Erwachsenenbildung.

Diese Beihilfen stehen jedem in Luxemburg niedergelassenen Unternehmen zur Verfügung, das eine Ausbildungsberechtigung besitzt und einen Auszubildenden auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags oder eines Ausbildungsvertrags für Erwachsene beschäftigt hat.

Das betreffende Handwerk bzw. der betreffende Beruf muss in der großherzoglichen Verordnung zur Festlegung der im Rahmen der Berufsausbildung anerkannten Berufe und Handwerke aufgeführt sein.

Mehr zu den Abschlüssen der Berufsausbildung

Beihilfe zur Förderung der Ausbildung

Arbeitgeber, die einen Auszubildenden einstellen, haben Anspruch auf eine Erstattung eines Teils der Ausbildungsvergütung und des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge.

Mehr Informationen zur Beihilfe zur Förderung der Ausbildung, die Vorgehensweise und die erstatteten Beträge

Ergänzungsbetrag im Rahmen der Erwachsenenbildung

Arbeitgeber, die einen erwachsenen Auszubildenden (älter als 18 Jahre) einstellen und ihm den sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer zahlen, haben Anspruch auf eine Erstattung des Ergänzungsbetrags.

Beim Ergänzungsbetrag handelt es sich um die Differenz zwischen der Höhe des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer und der in der Erstausbildung gezahlten Ausbildungsvergütung.

Mehr zum Ergänzungsbetrag im Rahmen der Erwachsenenbildung

Anlaufstelle

ADEM - Agence pour le développement de l'emploi
Service d’orientation professionnelle

+352 247 85480
adem.public.lu