Unternehmen ermutigen, Auszubildende im Rahmen der Erstausbildung und der Erwachsenenbildung einzustellen
Die Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) bietet Unternehmen, die Auszubildende einstellen, Beihilfen an:
Diese Beihilfen stehen jedem in Luxemburg niedergelassenen Unternehmen zur Verfügung, das eine Ausbildungsberechtigung besitzt und einen Auszubildenden auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags oder eines Ausbildungsvertrags für Erwachsene beschäftigt hat.
Das betreffende Handwerk bzw. der betreffende Beruf muss in der großherzoglichen Verordnung zur Festlegung der im Rahmen der Berufsausbildung anerkannten Berufe und Handwerke aufgeführt sein.
Mehr zu den Abschlüssen der Berufsausbildung
Arbeitgeber, die einen Auszubildenden einstellen, haben Anspruch auf eine Erstattung eines Teils der Ausbildungsvergütung und des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge.
Mehr Informationen zur Beihilfe zur Förderung der Ausbildung, die Vorgehensweise und die erstatteten Beträge
Arbeitgeber, die einen erwachsenen Auszubildenden (älter als 18 Jahre) einstellen und ihm den sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer zahlen, haben Anspruch auf eine Erstattung des Ergänzungsbetrags.
Beim Ergänzungsbetrag handelt es sich um die Differenz zwischen der Höhe des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer und der in der Erstausbildung gezahlten Ausbildungsvergütung.
Mehr zum Ergänzungsbetrag im Rahmen der Erwachsenenbildung