Zuletzt aktualisiert : 11.12.2024

Allgemeines

Die Tätigkeit von Tageseltern (Dageselteren) besteht in der regelmäßigen und vergüteten Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren, die die Grundschule oder Förderschule noch nicht beendet haben, bei Tag oder Nacht im Auftrag der Person(en), die das elterliche Sorgerecht wahrnimmt bzw. wahrnehmen. Diese Tätigkeit ist eine Dienstleistung, die von den Tageseltern an ihrem Wohnsitz selbstständig ausgeübt wird.

Gemäß dem Gesetz vom 15. Dezember 2017 zur Regelung der Tätigkeit von Tageseltern muss jeder, der haupt- oder nebenberuflich die Tätigkeit als Tageseltern ausüben will, im Besitz einer Genehmigung sein.

Die Genehmigung für die Tätigkeit als Tageseltern wird nur Personen erteilt, die eine entsprechende Berufsqualifikation nachweisen können. Wer keine sozialpädagogische Grundausbildung oder Grundausbildung im Bereich Pflege und Gesundheit nachweisen kann, muss zur Erlangung der Genehmigung an einer Weiterbildung für Tageseltern teilnehmen.

Tageseltern werden

Die Höchstzahl von Kindern, die Tageseltern gleichzeitig aufnehmen können, ist auf 5 Kinder begrenzt, darunter maximal 2 Kinder unter 2 Jahren (einschließlich der eigenen Kinder unter 2 Jahren).

Tageseltern müssen für die Ausübung ihrer Tätigkeit Inhaber einer Genehmigung sein, die vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend ausgestellt wird.

Zwecks Erhalt der Genehmigung für die Tätigkeit als Tageseltern, müssen die Bewerber folgende Bedingungen erfüllen:

  • über 18 Jahre alt sein,
  • zur Betreuung von Kindern physisch und psychisch in der Lage sein,
  • regelmäßig, mindestens jedoch 20 Stunden pro Jahr, an beruflichen Weiterbildungs- und Hospitanzveranstaltungen teilnehmen,
  • einen Entwicklungsplan vorlegen, aus dem das Angebot und das Konzept für die Betreuung von Kindern hervorgehen.

In Bezug auf die erforderliche Berufsausbildung muss der Bewerber alle 3 nachstehenden Bedingungen erfüllen:

  • eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:
    1. Inhaber eines Diploms im psychosozialen, pädagogischen oder sozialpädagogischen Bereich bzw. im Gesundheitswesen sein;
    2. Inhaber einer Bescheinigung über die Ausbildung zum Familienhelfer sein;
    3. Inhaber einer Bescheinigung über die Weiterbildung für Tageseltern sein;
  • die Vorbereitung zur Ausbildung abgeschlossen haben, deren Ziel in der Vorbereitung auf die Ausübung und Organisation der Tätigkeit als Tageseltern besteht;
  • mindestens Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch verstehen und sich in einer dieser im Gesetz vom 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung vorgesehenen Sprachen ausdrücken können.

Wer keine sozialpädagogische Grundausbildung oder Grundausbildung im Bereich Pflege und Gesundheit nachweisen kann, muss zur Erlangung der Genehmigung an einer Weiterbildung für Tageseltern teilnehmen.

Vorgehensweise für den Erhalt der Genehmigung: Welche Schritte sind zu befolgen?

Die finanziell vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend unterstützte Agentur "Dageselteren" ist ein Zentrum für Aus- und Weiterbildung, Information und Orientierung für Tageseltern, Eltern und soziale Einrichtungen.

Folgende Schritte sind zwecks Erhalt der Genehmigung für die Tätigkeit als Tageseltern zu befolgen:

  • Bewerber, die Tageseltern werden möchten, müssen sich an die Agentur "Dageselteren" wenden, um sich für eine Informationsveranstaltung anzumelden. Diese gemeinsame Informationsveranstaltung ermöglicht den Bewerbern, die Inhalte und Tragweite der Tätigkeit als Tageseltern kennenzulernen.
  • Die Bewerber reichen im Anschluss Bewerbungsunterlagen bei der Agentur "Dageselteren" ein und werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, in dem es schwerpunktmäßig um die persönlichen und beruflichen Gründe für die Ausübung der Tätigkeit als Tageseltern und die sprachlichen Kompetenzen geht.
  • Nach dem persönlichen Gespräch werden die Bewerber von der Agentur "Dageselteren" eingeladen, um an der 6-tägigen zwingenden Vorbereitung auf die Ausbildung teilzunehmen, deren Ziel in der Vorbereitung auf die Ausübung und Organisation der Tätigkeit als Tageseltern besteht. Die Vorbereitung auf die Ausbildung kostet 216€ (Tarif von Mai 2017). Die Liste der Dokumente, die beim Ministerium einzureichen sind, wird im Rahmen der Vorbereitung auf die Ausbildung ausgehändigt.
  • Nach der Informationsveranstaltung, dem persönlichen Gespräch und der Vorbereitung auf die Ausbildung müssen die Bewerber eine vollständige Akte beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend, Abteilung Kinder und Jugend, Stelle für Bildung und Betreuung, einreichen.
  • Bewerber, die eine vollständige Akte eingereicht haben, werden im Anschluss vom Ministerium kontaktiert, um einen Besuch am Ort der Tätigkeit zwecks Erhalt der Genehmigung zu vereinbaren.

Tageseltern, die die Vorbereitung auf die Ausbildung absolviert haben und einen gesetzlich erforderlichen ersten beruflichen Bildungsabschluss besitzen, erhalten eine Genehmigung, die maximal 5 Jahre gültig ist.

Wer den erforderlichen Bildungsabschluss nicht besitzt, muss an einer Weiterbildung für Tageseltern teilnehmen und erhält eine vorläufige Genehmigung, die höchstens 3 Jahre gültig ist.

Weiterbildung für Tageseltern

Tageseltern, die die Vorbereitung auf die Ausbildung abgeschlossen haben und keinen gesetzlich erforderlichen ersten beruflichen Bildungsabschluss besitzen, müssen an einer Weiterbildung für Tageseltern teilnehmen.

Diese Weiterbildung beinhaltet mindestens 100 Kursstunden und mindestens 40 Praktikumsstunden in einer zugelassenen Bildungs- und Betreuungseinrichtung.

Die Weiterbildung für Tageseltern beinhaltet die folgenden Module:

  1. Merkmale und pädagogische Grundsätze des nichtformalen Lernens
  2. Grundkenntnisse betreffend die Entwicklung von Kindern
  3. Kommunikation und Konfliktmanagement
  4. Ernährung von Kindern und Lebensmittelhygiene
  5. Handlungs- und nichtformale Lernfelder, wie sie im nationalen Referenzrahmen festgelegt sind
  6. berufliche und administrative Aspekte in Bezug auf die Ausübung der Tätigkeit als Tageseltern
  7. familiäre Bildungsmaßnahmen.

Die Weiterbildung für Tageseltern wird vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend nach Stellungnahme der Kommission für die Weiterbildung für Tageseltern bescheinigt, sofern:

  • der Kursteilnehmer an mindestens 80% der in jedem Modul für die Weiterbildung für Tageseltern vorgesehenen Kurse aktiv teilgenommen hat;
  • der Kursteilnehmer das vorgesehen 40-stündige Praktikum in einer zugelassenen Bildungs- und Betreuungseinrichtung absolviert hat;
  • der Kursteilnehmer im Rahmen eines Abschlussgesprächs der Kommission für die Weiterbildung für Tageseltern die Lerndokumentation vorgelegt hat, aus der die während der Weiterbildung und der Absolvierung des Praktikums erworbenen verschiedenen Kenntnisse hervorgehen.

Anlaufstelle

Ministère de l'Éducation nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse
Département de l'enfance et de la jeunesse
Service de l'éducation et de l'accueil

29, rue Aldringen
L-1118 Luxembourg

men.public.lu

Marcia Proietti
+352 247 86547
marcia.proietti@men.lu
arcus Kanner, Jugend a Famill
Agence Dageselteren

52 B, avenue Gaston Diderich
L-1420 Luxembourg

www.arcus.lu/../agence-dageselteren

+352 26 20 27 94 1