Die Tätigkeit von Tageseltern besteht in der regelmäßigen und vergüteten Betreuung (tagsüber und nachts) von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren: Verfahren für den Erhalt der Zulassung und Schulung für die Tätigkeit als Tageseltern.
Die Tätigkeit von Tageseltern (Dageselteren) besteht in der regelmäßigen und vergüteten Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren, die die Grundschule oder Förderschule noch nicht beendet haben, bei Tag oder Nacht im Auftrag der Person(en), die das elterliche Sorgerecht wahrnimmt bzw. wahrnehmen. Diese Tätigkeit ist eine Dienstleistung, die von den Tageseltern an ihrem Wohnsitz selbstständig ausgeübt wird.
Gemäß dem Gesetz vom 15. Dezember 2017 zur Regelung der Tätigkeit von Tageseltern muss jeder, der haupt- oder nebenberuflich die Tätigkeit als Tageseltern ausüben will, im Besitz einer Genehmigung sein.
Die Genehmigung für die Tätigkeit als Tageseltern wird nur Personen erteilt, die eine entsprechende Berufsqualifikation nachweisen können. Wer keine sozialpädagogische Grundausbildung oder Grundausbildung im Bereich Pflege und Gesundheit nachweisen kann, muss zur Erlangung der Genehmigung an einer Weiterbildung für Tageseltern teilnehmen.
Die Höchstzahl von Kindern, die Tageseltern gleichzeitig aufnehmen können, ist auf 5 Kinder begrenzt, darunter maximal 2 Kinder unter 2 Jahren (einschließlich der eigenen Kinder unter 2 Jahren).
Tageseltern müssen für die Ausübung ihrer Tätigkeit Inhaber einer Genehmigung sein, die vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend ausgestellt wird.
Zwecks Erhalt der Genehmigung für die Tätigkeit als Tageseltern, müssen die Bewerber folgende Bedingungen erfüllen:
In Bezug auf die erforderliche Berufsausbildung muss der Bewerber alle 3 nachstehenden Bedingungen erfüllen:
Wer keine sozialpädagogische Grundausbildung oder Grundausbildung im Bereich Pflege und Gesundheit nachweisen kann, muss zur Erlangung der Genehmigung an einer Weiterbildung für Tageseltern teilnehmen.
Die finanziell vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend unterstützte Agentur "Dageselteren" ist ein Zentrum für Aus- und Weiterbildung, Information und Orientierung für Tageseltern, Eltern und soziale Einrichtungen.
Folgende Schritte sind zwecks Erhalt der Genehmigung für die Tätigkeit als Tageseltern zu befolgen:
Tageseltern, die die Vorbereitung auf die Ausbildung absolviert haben und einen gesetzlich erforderlichen ersten beruflichen Bildungsabschluss besitzen, erhalten eine Genehmigung, die maximal 5 Jahre gültig ist.
Wer den erforderlichen Bildungsabschluss nicht besitzt, muss an einer Weiterbildung für Tageseltern teilnehmen und erhält eine vorläufige Genehmigung, die höchstens 3 Jahre gültig ist.
Tageseltern, die die Vorbereitung auf die Ausbildung abgeschlossen haben und keinen gesetzlich erforderlichen ersten beruflichen Bildungsabschluss besitzen, müssen an einer Weiterbildung für Tageseltern teilnehmen.
Diese Weiterbildung beinhaltet mindestens 100 Kursstunden und mindestens 40 Praktikumsstunden in einer zugelassenen Bildungs- und Betreuungseinrichtung.
Die Weiterbildung für Tageseltern beinhaltet die folgenden Module:
Die Weiterbildung für Tageseltern wird vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend nach Stellungnahme der Kommission für die Weiterbildung für Tageseltern bescheinigt, sofern: