Die VAE ermöglicht die Anerkennung der beruflichen und persönlich Erfahrung, um eine Qualifikation oder eine Teilvalidierung zu erlangen, Zugang zu einem Studiengang zu bekommen oder in den Genuss einer Freistellung von bestimmten Kursen eines Studienplans zu gelangen.
Die VAE ermöglicht den Erwerb eines Abschlusses oder einer Teilanerkennung, den Zugang zu einem bestimmten Bildungsweg oder eine teilweise Freistellung von bestimmten Kursen eines Studiengangs.
Als zusätzlicher Weg für den Zugang zu einem Abschluss richtet sich die VAE an alle Personen, unabhängig von Alter, Bildungsstand oder beruflicher Situation.
Unerlässliche Voraussetzung hierfür ist die mindestens 3-jährige (d.h. 5 Stunden) unterbrochene oder ununterbrochene Ausübung einer entgeltlichen, unentgeltlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit direktem Bezug zum beantragten Nachweis.
Folgende Abschlüsse sind betroffen:
Die Nachweise, Diplome und Scheine, die durch die VAE erworben wurden, verschaffen die gleichen Rechte wie die, die auf anderen Wegen der Wissenskontrolle erlangt wurden.
Möchten Sie mehr darüber erfahren? Das INFPC organisiert kostenlose Informationsveranstaltungen zum Thema Validierung des nichtformalen und informellen Lernens (VAE) Weitere Informationen finden Sie unter www.infpc.lu
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Für den VAE-Antrag ist eine persönliche Arbeit erforderlich. Der Bewerber muss eine Akte mit den Nachweisen für seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen im Zusammenhang mit der gewünschten Qualifikation zusammenstellen.
Das zu befolgende Verfahren sowie die zuständige Stelle hängen von der gewünschten Qualifikation ab.
Mehr zum Verfahren der Validierung des nichtformalen und informellen Lernens je nach gewünschter Qualifikation: Qualifikation des allgemeinen Sekundarunterrichts und Meisterbrief Höheres Fachdiplom Universitätsdiplom.
Mehr zum Verfahren der Validierung des nichtformalen und informellen Lernens je nach gewünschter Qualifikation: