Allgemeines

Die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens oder VAE an der Universität Luxemburg ermöglicht die Anerkennung der Erfahrung mit dem Ziel:

  • dort Zugang zu einem Bachelorstudiengang (3 Studienjahre) oder einem Masterstudiengang (5 Studienjahre) zu bekommen,
  • anrechenbare Leistungspunkte oder Freistellungen zu bekommen.

Die VAE richtet sich an alle Erwerbsfähigen, unabhängig von Alter, Bildungsstand oder beruflicher Situation.

Unerlässliche Voraussetzung hierfür ist eine mindestens 3 Jahren Vollzeit entsprechende unterbrochene oder ununterbrochene Ausübung einer arbeitnehmerischen oder selbstständigen oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit direktem Bezug zum gewünschten Abschluss oder ein vorheriges Hochschulstudium.

Mit der Validierung des nichtformalen und informellen Lernens erkennt die Universität an, dass aufgrund vorheriger Qualifikationen und/oder Erfahrungen die Bedingungen für den Zugang zu einem Bachelor- oder Masterstudiengang oder für einen Quereinstieg erfüllt sind. Dieses Verfahren bietet Lernenden ohne den erforderlichen Abschluss die Möglichkeit, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Andere wiederum vermeiden dadurch die Wiederholung bereits gelernter Inhalte und verringern die Anzahl der zu belegenden Kurse.

Im Rahmen der von der Universität Luxemburg angebotenen Bachelor- und Masterstudiengänge müssen VAE-Bewerber Kurse im Wert von mindestens 60 ECTS-Punkten des betreffenden Studiengangs belegen. Bei der VAE handelt es sich nicht um eine offizielle Anerkennung eines Abschlusses.

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Das INFPC bietet kostenlose Informationsveranstaltungen betreffend die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens (VAE) an

Mehr Informationen auf www.infpc.lu

Ermittlung des der Erfahrung entsprechenden Abschlusses

Um zu wissen, welcher Abschluss ihrer Erfahrung entspricht und ihnen den Zugang zu einem Studium ermöglicht, werden Bewerber gebeten, sich die von der Universität Luxemburg angebotenen Abschlüsse anzusehen.

Vorgehensweise

Für eine Validierung des nichtformalen und informellen Lernens müssen die Bewerber stichhaltige Nachweise für ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vorlegen. Nur vollständige und richtige Antragsakten werden bearbeitet. Neben den erforderlichen Unterlagen kann die Beurteilung ein Gespräch, eine Arbeit oder einen Test umfassen.

Die Nachweise werden unter Berücksichtigung der Zugangsbedingungen, der besonderen Anforderungen des Studiengangs und der Lernergebnisse bewertet. Diese Bewertung wird auf der Grundlage der Deskriptoren der im Luxemburgischen Qualifikationsrahmen festgelegten Niveaustufen, der besonderen Zugangsanforderungen des Studiengangs sowie des Modulplans und des Kursangebots des Studiengangs durchgeführt. Die Anträge werden von den Dozenten und zuständigen Fachkräften aus dem betreffenden Bereich beurteilt. Die Universität akzeptiert oder berücksichtigt keine Bewertungen von anderen Einrichtungen im Hinblick auf eine Validierung des nichtformalen und informellen Lernens.

Eine Validierung gilt nur für den betreffenden Studiengang.

Das Verfahren ist je nach verfolgtem Ziel unterschiedlich:

  • Zugang zum Studium,
  • Erhalt von anrechenbaren Leistungspunkten oder Freistellungen.

Die Bewerber werden gebeten, sich auf der Website der Universität Luxemburg über die entsprechenden Zulassungsverfahren und -voraussetzungen zu erkundigen.

Das University of Luxembourg Competence Centre bietet VAE-Bewerbern professionelle Unterstützung bei der Zusammenstellung ihrer Unterlagen.

Anlaufstelle

Université du Luxembourg
SEVE - Service des études et de la vie étudiante

www.uni.lu