Zuletzt aktualisiert : 30.08.2023

Allgemeines

Die Erwachsenenbildung richtet sich an volljährige Personen, die ein Handwerk/einen Beruf erlernen oder ihre berufliche Zukunft neu gestalten wollen.

Sie betrifft sowohl Erwachsene mit einem Arbeitsvertrag als auch Arbeitsuchende, die bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) gemeldet sind.

Die einzelnen Ausbildungswege können zu den folgenden Abschlüssen führen:

Erwachsene Auszubildende werden vom Ausbildungsbetrieb mit dem sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer vergütet. Der Ausbildungsbetrieb kann von einer Beihilfe zur Förderung der Ausbildung profitieren.

Die Regeldauer der Erwachsenenausbildung beträgt wie bei der Erstausbildung 3 Jahre. Ausnahmen können unter gewissen Voraussetzungen gewährt werden. Die Dauer der Ausbildung darf in keinem Fall weniger als 1 Jahr betragen.

Beachten Sie, dass die Bildungsgänge auch als grenzüberschreitendes Lernen durchgeführt werden können.

Voraussetzungen

Bewerber für eine Erwachsenenausbildung müssen:

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • die Schule seit mindestens 12 Monaten verlassen haben (oder nicht mehr unter einem Vertrag der beruflichen Erstausbildung stehen),
  • während mindestens 12 Monaten (ununterbrochen oder nicht) bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) versichert und in diesem Rahmen mindestens 16 Wochenstunden beschäftigt gewesen sein.

Für den Besuch der Kurse sind die für die Ausbildung verlangten Sprachkenntnisse erforderlich.

Organisation

Die im Rahmen des Ausbildungsvertrags für Erwachsene angebotene Ausbildung findet alternierend statt:

  • schulischer Teil an einer weiterführenden Schule,
  • praktischer Teil, der durch die Tätigkeit in dem Unternehmen zu erwerben ist, mit dem der Bewerber einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Das Unternehmen muss ausbildungsberechtigt sein.

Die Bewerber für die Erwachsenenausbildung müssen ihre Unterlagen persönlich bei der Berufsberatungsstelle der ADEM abgeben.

Die Akte wird anschließend der Beratungskommission vorgelegt, welche eine Entscheidung trifft, die dem Bewerber per Post zugestellt wird. Bei positivem Bescheid setzt sich der erwachsene Auszubildende, sofern er einen Ausbildungsbetrieb gefunden hat, mit der Berufsberatungsstelle der ADEM in Verbindung, damit er die erforderlichen Dokumente für den Abschluss des Ausbildungsvertrags abholen kann.

Der Ausbildungsvertrag für Erwachsene kann nur zwischen dem 16. Juli und dem 1. November des Ausbildungsjahres abgeschlossen werden.

Anlaufstelle

ADEM - Agence pour le développement de l'emploi
Service d'orientation professionnelle

Maison de l'Orientation
29, rue Aldringen
L-1118 Luxembourg

+352 247 85480
+352 247 85387
Info.op@Adem.public.lu
www.Adem.public.lu

Maison de l'Orientation "Beim Park"
7, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch

+352 247 65430

Agence Belval
1, blvd. Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette

+352 247 75411