Schulung über die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften in Bezug auf Tätowier- und Bräunungstechniken
Alle Dienstleister, die Tätowierdienste durch Punktierung der Haut (einschließlich Permanent Make-up, Piercing, Branding, Cutting) anbieten, müssen eine Schulung von mindestens 21 Stunden über die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften absolvieren.
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Dienstleister, die der Öffentlichkeit UV-Bräunungsgeräte zur Verfügung stellen, müssen eine Schulung von mindestens 8 Stunden zum Thema Hygienebedingungen und Schutz vor ultravioletter Strahlung absolvieren.
Diese Schulungen sind bei einer der folgenden Einrichtungen zu absolvieren: einem Schulungsanbieter, der eine Genehmigung besitzt, um Schulungen in Luxemburg anzubieten, oder sofern es sich um eine in einem EU-Mitgliedstaat absolvierte Schulung handelt, einer von den zuständigen Behörden des jeweiligen Staates anerkannten Einrichtung.
Es sei angemerkt, dass jeder Anbieter von Dienstleistungen, die Bräunungs- oder Tätowiertechniken beinhalten, die Eröffnung, Schließung oder Änderung seines Studios bzw. seiner Einrichtung bei der Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé) melden muss. Die praktischen Modalitäten für die Meldung einer Tätigkeit sind unter guichet.lu abrufbar.