Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler können individuellen Bildungsurlaub beantragen, d. h. bezahlten Sonderurlaub, der im Laufe des Berufslebens bis zu 80 Tage betragen kann.
Der individuelle Bildungsurlaub ermöglicht:
Um den individuellen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmer der Privatwirtschaft:
Selbstständige und Freiberufler müssen:
Auch Personen, die sich auf eine Meisterschaft oder einen nationalen oder internationalen Wettbewerb im Zusammenhang mit der Förderung der Berufsausbildung vorbereiten oder daran teilnehmen, sowie eine Begleitperson pro Kandidat haben Anspruch auf diesen Urlaub. Als Begleitperson gilt eine Person, die im beruflichen Bereich des Kandidaten, der an der Meisterschaft oder am Wettbewerb (z. B. Luxskills, Euroskills und Worldskills) teilnimmt, spezialisiert ist. Die Begleitperson muss den Kandidaten, den sie unterstützt, beraten und überwachen können.
Die Bewerber müssen keine Voraussetzungen hinsichtlich Alter oder Wohnsitz erfüllen.
Die förderungsfähigen Weiterbildungen können in Luxemburg oder im Ausland stattfinden und von folgenden Trägern angeboten werden:
Die Weiterbildungen müssen keinen direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz der betreffenden Person haben. Sie können während der Arbeitszeit, in Abendkursen oder am Wochenende stattfinden. Auch Weiterbildungen in Form von Fernunterricht sind zulässig.
Weiterbildungsmaßnahmen, die im Rahmen anderer gesetzlicher Bestimmungen vorgesehen sind und kofinanziert werden, sind nicht förderungsfähig.
Der Antrag auf individuellen Bildungsurlaub muss 2 Monate vor dem gewünschten Urlaubsbeginn eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss seine Stellungnahme zum Antrag des Arbeitnehmers abgeben.
Um seinen Antrag einzureichen, muss der Arbeitnehmer:
Der Arbeitnehmer wird per Post über die bewilligte Anzahl an Urlaubstagen informiert.
Nach der Weiterbildung muss er sich vom Weiterbildungsanbieter eine Bescheinigung in dreifacher Ausfertigung ausstellen lassen, die belegt, dass er den Urlaub für den vorgesehenen Zweck verwendet hat, und davon 2 Ausfertigungen dem Arbeitgeber aushändigen.
Der Arbeitgeber muss:
Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen und dies in Form einer negativen Stellungnahme äußern.
Bei negativer Stellungnahme des Arbeitgebers:
Selbstständige und Freiberufler können ihren Antrag online über MyGuichet.lu einreichen.
Das Verfahren ist das gleiche wie oben beschrieben, wobei ein anderes Formular zu verwenden ist und andere Belege verlangt werden. Nach der Weiterbildung füllt der Selbstständige bzw. Freiberufler eine Erstattungserklärung aus, welcher er eine Teilnahmebescheinigung sowie eine Einkommensbescheinigung beifügt.
Die Gesamtanzahl der Bildungsurlaubstage hängt von der Dauer (in Stunden) der Weiterbildung ab, wie sie vom Weiterbildungsanbieter festgesetzt wurde. Es handelt sich um 1/3 der für die Weiterbildung aufgebrachten Zeit.
Die Anzahl der Stunden an Weiterbildung wird in die Anzahl der Arbeitstage umgewandelt: 8 Stunden Weiterbildung = 1 Arbeitstag. Der so errechnete Quotient wird durch 3 geteilt, um die Anzahl der Tage an Bildungsurlaub zu erhalten. Das Ergebnis wird gegebenenfalls abgerundet.
Rechenbeispiel für eine 30-stündige Weiterbildung 30 : 8 = 3,75 Arbeitstage 3,75 : 3 = 1,25 Tage Bildungsurlaub (abzurunden) Eine 30-stündige Weiterbildung berechtigt zu 1 Tag Bildungsurlaub
Rechenbeispiel für eine 30-stündige Weiterbildung
30 : 8 = 3,75 Arbeitstage 3,75 : 3 = 1,25 Tage Bildungsurlaub (abzurunden) Eine 30-stündige Weiterbildung berechtigt zu 1 Tag Bildungsurlaub
Jedem Anspruchsberechtigen stehen 80 Tage Bildungsurlaub zu, die er im Verlauf seines Berufslebens nehmen kann. Während eines Zeitraums von 2 Jahren können höchstens 20 Tage Bildungsurlaub gewährt werden. Jeder Zweijahreszeitraum beginnt mit dem Jahr des ersten individuellen Bildungsurlaubs.
Die Mindestdauer des Bildungsurlaubs beträgt 1 Tag. Der Antragsteller muss sich demnach für eine Weiterbildung von mindestens 24 Stunden anmelden, damit er Bildungsurlaub in Anspruch nehmen kann (24 Stunden / 8 = 3 Arbeitstage / 3 = 1 Tag Bildungsurlaub).
Bei Teilzeitbeschäftigten werden die Urlaubstage für Bildungsurlaub anteilig zur Arbeitszeit berechnet.
Während des Bildungsurlaubs bleiben die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Sozialversicherung und Kündigungsschutz weiterhin in Kraft.
Die Dauer des Bildungsurlaubs:
Jeder bewilligte Urlaubstag, gewährt dem Arbeitnehmer Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung in Höhe seines durchschnittlichen, vom Arbeitgeber gezahlten, Tageslohns. Der Arbeitgeber streckt die Entschädigung vor und lässt sich vom Staat den Betrag der Entschädigung und den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben erstatten.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird die vom Staat gezahlte Ausgleichsentschädigung auf der Grundlage des Einkommens ermittelt, das für das letzte beitragspflichtige Geschäftsjahr als Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherung gedient hat.
Die Ausgleichsentschädigung kann höchstens das Vierfache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer betragen (10.283,72€ / Index 944,43 zum 1. Januar 2024).
Jeder Erstattungserklärung muss eine Bescheinigung beigefügt werden, aus welcher der Beitragssatz der Unfallversicherung für das Jahr hervorgeht, in dem der Bildungsurlaub in Anspruch genommen wurde.