Im Rahmen des Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Option die Bescheinigung "Vivre ensemble" erhalten und seine Luxemburgischkenntnisse beurteilen lassen.
Im Rahmen des Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Option müssen die Betroffenen die Bescheinigung "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" vorlegen und den "Sproochentest Lëtzebuergesch" bestehen.
1. Jeder nicht luxemburgische Volljährige, der die nachstehenden Bedingungen erfüllt, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
2. Jeder Nicht-Luxemburger, der die vom Gesetz vom 8. März 2017 vorgesehenen Bedingungen erfüllt, kann die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option erwerben.
Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit unterliegt immer einer Ehrenhaftigkeitsbedingung.
Mehr Informationen auf guichet.lu
Das Gesetz vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit sieht vor, dass der Anwärter die Bescheinigung "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" vorlegt, welche entweder die Teilnahme an 24 Kursstunden oder die bestandene Prüfung nachweist.
Im Kurs und in der Prüfung werden folgende Themen behandelt:
Für die Organisation des Kurses und der Prüfung "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" ist die Abteilung für Erwachsenenbildung (Service de la formation des adultes - SFA) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend zuständig. Die Anmeldung zum Kurs bzw. zur Prüfung ist kostenlos.
Es gibt verschiedene Kategorien von Personen, die die Bescheinigung "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" benötigen:
Sich über das Portal anmelden Achtung: Das Anmeldeportal kann nur von Luxemburg aus aufgerufen werden. Die weiteren Modalitäten für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit sind auf der Website des Ministeriums der Justiz einsehbar.
Sich über das Portal anmelden
Achtung: Das Anmeldeportal kann nur von Luxemburg aus aufgerufen werden.
Die weiteren Modalitäten für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit sind auf der Website des Ministeriums der Justiz einsehbar.
Die Prüfung für die Beurteilung des gesprochenen Luxemburgischen wird vom Nationalen Spracheninstitut (Institut national des langues Luxembourg - INL) organisiert. Das INL ist die nationale Zertifizierungsstelle für die reglementierten Diplome und Zeugnisse im Luxemburgischen.
Der "Sproochentest Lëtzebuergesch" besteht aus 2 zu bestehenden Teilprüfungen:
Das erforderliche Niveau entspricht dem Kompetenzniveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) für den mündlichen Ausdruck und die mündliche Interaktion.
"Der Prüfungskandidat ist in der Lage, sich vorzustellen, und kann in einfachen Worten über seine Familie, andere Personen, seine Lebensbedingungen, seine Ausbildung oder seinen Beruf sprechen. Er ist in der Lage, Personen, Gegenstände und Aktivitäten auf einfache Weise zu beschreiben und zu vergleichen."
Das erforderliche Niveau entspricht dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CECRL) im Hörverstehen.
"Der Kandidat kann die Hauptpunkte verstehen, wenn eine klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Themen aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Er kann die Hauptpunkte vieler Radio- und Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse oder über Themen, die ihn/sie persönlich oder beruflich interessieren, verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird."
Die Daten und Orte des "Sproochentest Lëtzebuergesch" sowie die Bedingungen und die Anmeldung für die Prüfungen sind auf der Website des INL einsehbar. Die Prüfungskandidaten werden mindestens 15 Tage vor dem Datum der ersten Prüfung per Post über die Daten und Uhrzeiten der Prüfungstermine informiert.
Interessenten können den Luxemburgischunterricht am INL besuchen, oder an Kursen, die von den Gemeinden oder Privatinstituten und -schulen organisiert werden, teilnehmen. Bei Personen, die über keinerlei luxemburgische Sprachkenntnisse verfügen, sind durchschnittlich 400 Kursstunden zur Erreichung der verlangten Kompetenzniveaus zu veranschlagen.
Informieren Sie sich auf dem Portal über die Luxemburgischkurse.
Auf Antrag und gegen Vorlage von Nachweisen erstattet der Staat dem Anwärter unter den in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Bedingungen und bis in Höhe eines ebenfalls in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Betrags die Anmeldegebühren für die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen.
Im Rahmen der Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option im Falle von seit mindestens 20 Jahren ordnungsgemäß in Luxemburg ansässigen Volljährigen sieht das Verfahren die Teilnahme an einem Luxemburgisch-Einführungskurs (mündlicher Ausdruck und Hörverstehen) von mindestens 24 Stunden vor. In diesem Fall wird die betreffende Person vom "Sproochentest" und vom Kurs bzw. der Prüfung "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" freigestellt.
Alle vom Nationalen Spracheninstitut (INL) angebotenen Luxemburgischkurse werden anerkannt (es gibt keine speziellen Kurse von 24 Stunden). Die Kurse können ebenfalls von Anbietern veranstaltet werden, deren Kursplan von dem für die Bildung zuständigen Minister anerkannt ist.
Vom Kursanbieter wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Die Bescheinigung wird mit einem Stempel als Nachweis für die Teilnahme an einem Luxemburgischkurs, der die von Artikel 28 des Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit vorgesehenen Bedingungen erfüllt, ausgestellt. Das Verfahren für die Inhaber einer Bescheinigung des INLL ist das gleiche, nur dass der Antrag an das INLL gestellt werden muss.
Siehe das aktuelle Angebot der Anbieter der Abteilung für Erwachsenenbildung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend:
Zugang zu Luxemburgischkursen
Sie wollen Ihre Luxemburgischkenntnisse ermitteln? Dann rufen Sie im Text über den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) das Raster für die Selbsteinschätzung auf.
Auf Antrag und gegen Vorlage von Nachweisen erstattet der Staat dem Anwärter unter den in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Bedingungen und bis in Höhe eines ebenfalls in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Betrags die Anmeldegebühren für die Luxemburgischkurse.