Seinen Bildungsstand, ein im Ausland erworbenes Diplom oder eine im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkennen lassen
Personen, die nach Luxemburg kommen und dort studieren bzw. weiterstudieren, arbeiten oder einem bestimmten Beruf nachgehen wollen, können je nach Bedarf Folgendes beantragen:
Die Abteilung für Diplomanerkennung (Service de la reconnaissance des diplômes) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE) ist zuständig für die Anerkennung von Diplomen/Befähigungsnachweisen/Zeugnissen des klassischen, allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts. Für nicht vollständig abgeschlossene Studienzyklen kann eine Bescheinigung des Bildungsstands ausgestellt werden.
Im Ausland erworbene Diplome, Befähigungsnachweise, Zeugnisse und Bescheinigungen des allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts können unter bestimmten Bedingungen als den luxemburgischen Abschlüssen gleichwertig anerkannt werden.
Die Feststellung und Anerkennung des Bildungsstands betrifft folgenden Personengruppen:
Mehr Informationen zur Anerkennung des Bildungsstands
Im Ausland erworbene Abschlusszeugnisse des klassischen, allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts können unter bestimmten Bedingungen als den luxemburgischen Abschlüssen gleichwertig anerkannt werden.
Die so genannte akademische Anerkennung betrifft folgende Personengruppen:
Mehr Informationen zur Anerkennung von Abschlüssen
Die Abteilung für Diplomanerkennung erstellt den Nachweis für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsständen, Diplomen und Berufsqualifikationen mit den in Luxemburg erforderlichen Abschlüssen für den Zugang:
Mehr Informationen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit
Anträge auf Anerkennung von Diplomen/Befähigungsnachweisen/Zeugnissen sind per Post an die Abteilung für Diplomanerkennung des MENJE zu richten. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit unterliegen der Zahlung einer Gebühr in Form einer Beteiligung an den Bearbeitungskosten. Dem Antrag muss zwingend ein entsprechender Zahlungsnachweis beigelegt werden (Erläuterungen).
Mehr Informationen zur Anerkennung eines Bildungsstands, eines Diploms oder einer Berufsqualifikation