Anerkennung der Abschlüsse des Sekundarunterrichts

Zuletzt aktualisiert : 10.08.2023

Allgemeines

Personen, die nach Luxemburg kommen und dort studieren bzw. weiterstudieren, arbeiten oder einem bestimmten Beruf nachgehen wollen, können je nach Bedarf Folgendes beantragen:

  • eine Anerkennung des Bildungsstands (ohne Abschlusszeugnis),
  • eine Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Diploms (Abitur/Reifezeugnis),
  • eine Anerkennung des Bildungsstands, der Gleichwertigkeit von Diplomen/Zeugnissen oder der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen.

Die Abteilung für Diplomanerkennung (Service de la reconnaissance des diplômes) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE) ist zuständig für die Anerkennung von Diplomen/Befähigungsnachweisen/Zeugnissen des klassischen, allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts. Für nicht vollständig abgeschlossene Studienzyklen kann eine Bescheinigung des Bildungsstands ausgestellt werden.

Anerkennung des Bildungsstands ohne Abschlusszeugnis

Im Ausland erworbene Diplome, Befähigungsnachweise, Zeugnisse und Bescheinigungen des allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts können unter bestimmten Bedingungen als den luxemburgischen Abschlüssen gleichwertig anerkannt werden.

Die Feststellung und Anerkennung des Bildungsstands betrifft folgenden Personengruppen:

  • schulpflichtige Kinder, die neu in Luxemburg ankommen und ins luxemburgische Schulsystem integriert werden sollen, jedoch in ihrem Herkunftsland keinen vollständigen Schulzyklus mit einem Abschlusszeugnis abgeschlossen haben;
  • Kinder und Erwachsene, die neu in Luxemburg ankommen und ihren Schulzyklus fortsetzen bzw. beenden möchten, jedoch in ihrem Herkunftsland keinen vollständigen Schulzyklus mit einem Abschlusszeugnis abgeschlossen haben;
  • Erwachsene, die ihren Bildungsstand in Luxemburg feststellen lassen, eine Arbeit aufnehmen, sich beruflich weiterbilden und/oder an Maßnahmen der Erwachsenenbildung teilnehmen möchten.

Mehr Informationen zur Anerkennung des Bildungsstands

Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Diploms des Typs Abitur

Im Ausland erworbene Abschlusszeugnisse des klassischen, allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts können unter bestimmten Bedingungen als den luxemburgischen Abschlüssen gleichwertig anerkannt werden.

Die so genannte akademische Anerkennung betrifft folgende Personengruppen:

  • Inhaber eines Abitur- oder Reifezeugnisses, die in Luxemburg ein Hochschul- bzw. Universitätsstudium anstreben;
  • Inhaber eines Abitur- oder Reifezeugnisses, die eine Integration in den Arbeitsmarkt anstreben;
  • Inhaber anderer Abschlüsse des allgemeinen, technischen oder berufsbildenden Sekundarunterrichts.

Mehr Informationen zur Anerkennung von Abschlüssen

Anerkennung der Gleichwertigkeit für den Zugang zu bestimmten Berufen

Im Ausland erworbene Diplome, Befähigungsnachweise, Zeugnisse und Bescheinigungen des allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts können unter bestimmten Bedingungen als den luxemburgischen Abschlüssen gleichwertig anerkannt werden.

Die Abteilung für Diplomanerkennung erstellt den Nachweis für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsständen, Diplomen und Berufsqualifikationen mit den in Luxemburg erforderlichen Abschlüssen für den Zugang:

  • zu bestimmten freien, kaufmännischen und handwerklichen Berufen;
  • zu den Gesundheitsberufen;
  • zu den sozialpädagogischen Berufen (Diplomerzieher, Lebensbetreuer).

Mehr Informationen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit

Modalitäten für die Einreichung eines Antrags auf Anerkennung der Gleichwertigkeit

Anträge auf Anerkennung von Diplomen/Befähigungsnachweisen/Zeugnissen sind per Post an die Abteilung für Diplomanerkennung des MENJE zu richten. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit unterliegen der Zahlung einer Gebühr in Form einer Beteiligung an den Bearbeitungskosten. Dem Antrag muss zwingend ein entsprechender Zahlungsnachweis beigelegt werden (Erläuterungen).

Mehr Informationen zur Anerkennung eines Bildungsstands, eines Diploms oder einer Berufsqualifikation

Anlaufstelle

Ministère de l'Éducation nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse
Service de la reconnaissance des diplômes

29, rue Aldringen
L-1118 Luxembourg

www.men.public.lu