Beschäftigungsmaßnahme zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in den Arbeitsmarkt
Die Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi, ADEM) kann einem Arbeitsuchenden und einem privaten Arbeitgeber den Abschluss eines Wiedereingliederungsvertrags (contrat de réinsertion-emploi, CRE) vorschlagen, sofern der Arbeitgeber bei Ablauf des CRE eine echte Beschäftigungsperspektive bieten kann.
Dieser Vertrag, der einen Wechsel zwischen praktischen und theoretischen Weiterbildungsinhalten vorsieht, ermöglicht:
Um einen CRE abschließen zu können, muss der Arbeitsuchende seit mindestens einem Monat bei der ADEM gemeldet sein.
Der CRE wird zwischen der ADEM, dem Arbeitsuchenden und dem Arbeitgeber für 12 Monate abgeschlossen.
Er kann mit Arbeitsuchenden abgeschlossen werden, die:
Arbeitgeber, die einen CRE mit einem Arbeitsuchenden abschließen wollen, müssen sich an den Arbeitgeber-Service der ADEM wenden und ihre freie Stelle melden.