CAE - Berufseingliederungsvertrag

Zuletzt aktualisiert : 12.02.2024

Allgemeines

Der Berufseingliederungsvertrag (contrat d'appui-emploi - CAE) ermöglicht unter 30-jährigen jugendlichen Arbeitsuchenden mit oder ohne Abschluss, die seit mindestens 3 Monaten bei der Arbeitsagentur (ADEM) gemeldet sind, eine praktische und theoretische Ausbildung. Der CAE soll die Kompetenzen von Jugendlichen verbessern und ihre Integration auf den Arbeitsmarkt erleichtern.

Der CAE ist Einrichtungen (sog. promoteurs) vorbehalten, die nicht die Rechtsform einer Handelsgesellschaft haben: Staat, Gemeinden, gemeinnützige Einrichtungen, Institutionen, Vereinigungen oder Zusammenschlüsse von Personen ohne Gewinnzweck.

Dauer und praktische Modalitäten

Der CAE wird zwischen dem Jugendlichen und der ADEM für eine Dauer von 12 Monaten (Verlängerung um maximal 6 Monate auf Empfehlung der ADEM) geschlossen. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.

Der Arbeitgeber ernennt einen Tutor, der den jugendlichen Arbeitsuchenden während der Dauer des Vertrags unterstützt und betreut. Innerhalb eines Monats erstellen der Arbeitgeber und der Tutor zusammen mit dem Jugendlichen einen Ausbildungsplan.

Die ADEM und der Arbeitgeber bewerten den Begünstigten des CAE während seiner Anstellung.

Nach Vertragsende stellt der Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Beendigung der Maßnahme aus, deren Inhalt von der ADEM festgelegt wird.

Vergütung des Jugendlichen

Die Vergütung wird auf der Grundlage des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer berechnet und ist sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

  • 80% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer für Jugendliche unter 18 Jahren,
  • 100% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer bei Jugendlichen ohne Abschluss und jungen Inhabern eines Gesellenbriefs oder eines Techniker-Diploms, eines Abschlusszeugnisses des allgemeinen Sekundarunterrichts oder eine Abschlusszeugnisses des klassischen Sekundarunterrichts,
  • 130% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer bei jungen Inhabern eines Höheren Fachdiploms, eines Bachelor- oder eines Masterabschlusses.

Sollte der junge Arbeitsuchende ein höheres Arbeitslosengeld als das für den CAE festgelegte Gehalt beziehen, erhält er bis zum Ende seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld eine Ausgleichzahlung in Höhe der Differenz.

Höhe und Dauer der Beihilfen

Der Beschäftigungsfonds (Fonds pour l’emploi) erstattet den Arbeitgebern, bei denen es sich nicht um den Staat handelt, für die ersten 12 Monate:

  • 75% des Lohns des jugendlichen Arbeitsuchenden,
  • 100% des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge.

Bei Verlängerung erstattet der Beschäftigungsfonds für die Verlängerung monatlich 50% des vom jugendlichen Arbeitsuchenden bezogenen Lohns.

Auf Antrag des Arbeitgebers, der den ehemaligen Begünstigten einstellt (unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Probezeit), erstattet ihm der Beschäftigungsfonds den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge für die auf die Einstellung folgenden 12 Monate.

Mehr Informationen zum CAE

Anlaufstelle

ADEM - Agence pour le développement de l'emploi

Service demandeurs d’emploi
10, rue Bender
L-1229 Luxembourg

www.Adem.public.lu