Die Integration von Ausländern ins Unternehmen durch das Erlernen der luxemburgischen Sprache verbessern
Privatunternehmen, die ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind, können einen Teil der Kosten für Luxemburgischkurse zurückerhalten.
Als zulässige Kosten gelten:
Um die Fördermittel im Zusammenhang mit dem Erlernen der luxemburgischen Sprache in Anspruch nehmen zu können, muss das Unternehmen auf einen zugelassenen Weiterbildungsanbieter zurückgreifen.
Die Höhe des Zuschusses kann nicht im Voraus genannt werden und errechnet sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Unternehmen, die einen Antrag stellen, und vom Gesamtbetrag der Kosten.
Selbstständige können diesen Zuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Das Unternehmen muss: