Der Staat spielt eine aktive Rolle im Gesamtsystem der beruflichen Weiterbildung, insbesondere betreffend die Verwaltung des Systems, und bietet ein vielfältiges Weiterbildungsangebot über seine Dienststellen und Verwaltungen an.
Die Berufskammern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer wirken ebenfalls an der Ausarbeitung der Bildungs- und Weiterbildungspolitik mit und sind mit ihren jeweiligen Weiterbildungsinstituten an der Entwicklung der Weiterbildung für Unternehmen und ihre Arbeitnehmer beteiligt.
Die Universität Luxemburg bietet Unterricht in Form von Vorlesungen, (praktischen) Übungen und Seminaren an. Universitätsdiplome können mittels beruflicher Weiterbildung erworben werden.
Private Weiterbildungsanbieter und Anbieter aus dem Vereinswesen spielen auf dem Weiterbildungsmarkt eine wichtige Rolle, indem sie Weiterbildungsinhalte anbieten, die sich stets an den Bedürfnissen der Unternehmen und Privatpersonen orientieren. Die Ausübung der Weiterbildungstätigkeit in Luxemburg ist geregelt.
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Das lebenslange Lernen umfasst jegliche Art von Weiterbildung während des gesamten Lebens. Die staatlichen und privaten Initiativen in Luxemburg haben zum Ziel, ein System der stetigen Bildung und Weiterbildung ab der Kindheit bis ins Rentenalter hinein aufzubauen.
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Der luxemburgische Qualifikationsrahmen (LQR) ermöglicht dem Einzelnen, seine Qualifikation im Vergleich zu anderen Qualifikationen zu positionieren. Der LQR gibt Aufschluss über die "Lernergebnisse", d.h. darüber, was die Inhaber einer Qualifikation wissen und verstehen sollen und in der Lage sein sollen, zu tun.
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Die formelle Anerkennung eines im Ausland erworbenen Bildungsstands und Sekundarschulabschlusses, Berufsausbildungsabschlusses oder Hochschulabschlusses erfolgt über die Beantragung einer Anerkennung oder die Eintragung in das Register für Hochschulabschlüsse.
Anerkennung von Abschlüssen des Sekundarunterrichts
Personen, die nach Luxemburg kommen und dort studieren oder arbeiten wollen, können je nach Bedarf eine Anerkennung ihres bzw. ihrer im Ausland erworbenen Bildungsstands, Abschlusses oder Berufsqualifikation beantragen.
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Anerkennung von Hochschulabschlüssen
Die Eintragung ins Register für Bildungsnachweise, Abteilung Hochschulabschlüsse, stellt die akademische Anerkennung eines im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses dar. Dieses Verfahren gilt für alle Hochschulabschlüsse, die in einem anderen Land als Luxemburg, Belgien oder den Niederlanden erworben wurden.
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Um das Vokabular des lebenslangen Lernens zu verstehen, steht Ihnen das Weiterbildungsglossar zur Verfügung. Es enthält die Definitionen der in der Welt der Weiterbildung verwendeten Begriffe, um eine gemeinsame Sprache zu verwenden.
Die auf lifelong-learning.lu veröffentlichten Weiterbildungen sind in Weiterbildungsfelder unterteilt. Diese Felder sind ebenfalls im Glossar definiert, um ein klares und einheitliches Lesen zu ermöglichen. Es werden Links zu Weiterbildungen in den betreffenden Feldern bereitgestellt.
Das Weiterbildungsglossar einsehen
Die wichtigsten Rechtstexte im Bereich der Weiterbildung in Luxemburg sind auf dem Portal lifelong-learning.lu aufgeführt.
Rufen Sie die Rechtstexte im Bereich der Weiterbildung auf.
Europass ermöglicht, seine Qualifikationen und Kompetenzen transparent und verständlich darzustellen, um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden. Es handelt sich um das Europäische Kompetenzportfolio.
Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GeR) beschreibt die Fremdsprachenkompetenzen auf sechs Niveaustufen: A1, A2, B1, B2, C1 und C2, d. h. von der Anfängerstufe (A1) bis zur Stufe der annähernd muttersprachlichen Kenntnisse (C2). Ein Raster zur Selbsteinschätzung wird den Lernenden angeboten, um ihr Kompetenzniveau im GeR einordnen zu können.
Der auf Lernergebnissen basierende Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) ermöglicht, nationale Qualifikationen verständlicher zu machen und untereinander besser vergleichen zu können. Luxemburg hat ihn in seinem Bericht über die Angleichung des luxemburgischen Qualifikationsrahmens (LQR) an den EQR angenommen.