Der LQR ermöglicht dem Einzelnen, sich im Vergleich zu anderen Qualifikationen im Hinblick auf das lebenslange Lernen zu positionieren.
Infolge der Annahme der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) haben das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und das Ministerium für Hochschulwesen und Forschung dem Rat des EQR im Jahr 2012 den Bericht über die Angleichung des luxemburgischen Qualifikationsrahmens (LQR) an den EQR vorgestellt.
Der LQR soll ein unverbindlicher Orientierungsrahmen für den Einzelnen, die Bildungseinrichtung und den Arbeitsmarkt sein. Er ermöglicht dem Einzelnen, seine Qualifikation im Vergleich zu anderen Qualifikationen im Hinblick auf das lebenslange Lernen zu positionieren
Der Bericht über die Angleichung des LQR spiegelt in seiner derzeitigen Fassung nur das formale Bildungs- und Ausbildungssystem wider, welches überdies im Wandel befindlich ist, da derzeit ein Wechsel zu einem in Lernergebnissen ausgedrückten System im Gange ist. Nachdem dieser Wechsel vollzogen ist, wird das Großherzogtum Luxemburg einen neuen Bericht vorstellen, in dem ein angepasster Rahmen des lebenslangen Lernens widergespiegelt wird. Gleichzeitig werden die Überlegungen hinsichtlich einer Einbeziehung der non-formalen Ausbildungen beginnen.
Eines der Merkmale des luxemburgischen Qualifikationsrahmens betrifft die französische Terminologie. Während in den offiziellen EU-Texten der französische Begriff "certification" (Zertifizierung) gewählt wurde, um das englische "qualification" (Qualifikation) zu übersetzen, hat sich Luxemburg nach vorhergehenden Diskussionen über die Ausarbeitung eines luxemburgischen Rahmens für das französische Wort "qualification" entschieden, da dieses Wort den Begriff "certification" miteinbezieht und eine Verbindung zur Arbeitswelt herstellt.
Der LQR gibt Aufschluss über die "Lernergebnisse", d.h. darüber, was die Inhaber einer Qualifikation wissen und verstehen sollen und in der Lage sein sollen, zu tun. Er gibt keinen direkten Zugang zu einer anderen Qualifikation und begründet auch keinerlei Recht auf eine bestimmte Vergütung.
Der luxemburgische Qualifikationsrahmen ist derzeit eine systematische Beschreibung der Qualifikationen des luxemburgischen Bildungs- und Ausbildungssystems. Ihr Erwerb wird durch den Erhalt eines von einer zuständigen Behörde ausgestellten Titels, Diploms oder sonstigen Zeugnisses bescheinigt und standardisiert.
Der Rahmen beinhaltet eine allgemeine Beschreibung der Qualifikationsprofile, der Lernergebnisse und für die Niveaus 5 bis 8 betreffend das Hochschulwesen ebenfalls formale Aspekte, insbesondere die Zahl der ECTS.
Der Rahmen ist auf den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) ausgerichtet, und was die Niveaustufen 5 bis 8 angeht, hängt er ebenfalls mit dem Qualifikationsrahmen für den europäischen Hochschulraum (Qualification Framework of the European Higher Education Area "QF-EHEA") zusammen.
Er definiert anhand von Deskriptoren, was ein Lernender nach Abschluss eines Lernprozesses weiß, versteht und in der Lage ist, zu tun. Drei Kategorien von Deskriptoren beschreiben die Lernergebnisse einer Qualifikation auf allgemeine und nicht fachbezogene Weise, stufen sie ein und erläutern sie näher.
Der Rahmen unterscheidet zwischen den drei folgenden Kategorien von Deskriptoren: Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen.
Ergebnis der Aneignung von Wissen durch Bildung und Ausbildung.
Die Kenntnisse sind eine Ansammlung von mit einem Lern- oder Arbeitsbereich verbundenen Fakten, Grundsätzen, Theorien und Praktiken, wobei die Verarbeitung als Prozess definiert wird, durch den Wissen oder Fachkompetenz vom Lernenden verinnerlicht wird.
Fähigkeit, die Kenntnisse anzuwenden, um Aufgaben auszuführen und Probleme zu lösen.
Genau wie beim Europäischen Rahmen können die Fertigkeiten kognitiv (logisches, intuitives und kreatives Denken) oder praktisch (Geschicklichkeit und Verwendung von Methoden, Materialien, Werkzeugen und Instrumenten) sein.
Persönliche oder soziale Fähigkeit in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche oder persönliche Entwicklung.
Personalkompetenz zeichnet sich durch Selbstständigkeit und das Übernehmen von Verantwortung aus, welche eine kritische Reflexion in Bezug auf das eigene und das fremde Handeln sowie die eigene Entwicklung durch Lernen oder Praxis ermöglichen. Sozialkompetenz ist durch Selbstständigkeit und das Übernehmen von Verantwortung gekennzeichnet, welche die Arbeit mit anderen und die Berücksichtigung von fremden Interessen ermöglichen. Auf den Niveaustufen 5 bis 8 werden die Deskriptoren durch Kommunikationsfähigkeiten und Urteilsvermögen ergänzt.