Wer in Luxemburg seine Kompetenzen weiterentwickeln will, hat Anspruch auf verschiedene Arten von Sonderurlaub zur Weiterbildung, einschließlich einer Übernahme seiner Vergütung.
Der individuelle Bildungsurlaub bietet die Möglichkeit, über freie Zeit für individuelle Weiterbildungen zu verfügen. Er kann im Laufe des Berufslebens bis zu 80 Tagen betragen.
Der Sprachurlaub ist eine weitere Art des Sonderurlaubs, um die luxemburgische Sprache zu erlernen oder bereits vorhandene Luxemburgischkenntnisse zu vertiefen und so die Integration in die Gesellschaft zu erleichtern. Er kann während der gesamten beruflichen Laufbahn bis zu 200 Stunden betragen.
Der Jugendurlaub ermöglicht Verantwortlichen für Jugendaktivitäten, an Lehrgängen und Fortbildungen teilzunehmen, und kann im Laufe des Berufslebens bis zu 60 Tagen betragen.
Der Kultururlaub kann beantragt werden, um an hochrangigen kulturellen oder anerkannten künstlerischen Veranstaltungen und an einer speziellen Schulung im kulturellen oder künstlerischen Bereich teilzunehmen.
Der Bildungsurlaub für Betriebsratsmitglieder ermöglicht Betriebsratsmitgliedern, Weiterbildungen zu besuchen, um ihre wirtschaftlichen, juristischen, sozialen und technischen Kenntnisse im Rahmen ihrer Rolle als Vertreter der Arbeitnehmer zu verbessern.
Es sei angemerkt, dass Unternehmen auch unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Beihilfen für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer haben. Mehr zu den Beihilfen für die betriebliche Ausbildung
Privatpersonen werden zwei Maßnahmen angeboten, um ihre Arbeits- und Weiterbildungszeit entsprechend ihren eigenen Zielen im Hinblick auf die Entwicklung von Kompetenzen und ihrer Verfügbarkeit einzuteilen.
Die persönliche Arbeitszeitorganisation erleichtert dem Arbeitnehmer die Teilnahme an Weiterbildungen und er profitiert gleichzeitig von einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Das Unternehmen muss über eine Gleitzeitregelung verfügen.
Der unbezahlte Urlaub zur Weiterbildung ermöglicht eine vorübergehende Unterbrechung der beruflichen Verpflichtungen, um eine Weiterbildung zu absolvieren. Die Höchstdauer eines unbezahlten Urlaubs beträgt 6 Monate in Folge.
In Luxemburg werden spezielle Finanzierungsmöglichkeiten für besuchte Weiterbildungen oder die entsprechende Zielgruppe angeboten.
Dank der steuerlichen Abzugsfähigkeit können die Kosten für die berufliche Weiterbildung in der Steuererklärung vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden.
Die staatliche Studienbeihilfe für Hochschulstudien kann von jeder Person beantragt werden, die in einem Hochschulstudiengang eingeschrieben ist, um unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium und/oder ein Darlehen zu bekommen.
Das Programm Erasmus+ bietet eine finanzielle Unterstützung der Europäischen Kommission für Mobilitätsprojekte zu Lernzwecken oder Kooperationsmaßnahmen zwischen Organisationen und Institutionen.
Die Beihilfe für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit ermöglicht Ausländern, die sich in einem Verfahren zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit befinden, sich die Anmeldegebühren für die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen und/oder für Luxemburgischkurse erstatten zu lassen.
Die Beihilfe für berufliche Weiterbildung von Arbeitsuchenden bietet die Möglichkeit, eine berufliche Weiterbildung zu absolvieren und unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer teilweisen Übernahme der Kosten durch die ADEM zu gelangen.
Mit dem Gutschein für einen ermäßigten Tarif können Betroffene in den Genuss einer ermäßigten Anmeldegebühr in Höhe von 10 Euro für die von der Abteilung für Erwachsenenbildung und vom Nationalen Spracheninstitut Luxemburg (INLL) organisierten Kurse gelangen