Im Erwachsenenalter ein Handwerk/Beruf erlernen und eine anerkannte Qualifikation erwerben, die mit einem offiziellen staatlichen Diplom zertifiziert wird.
Die Erwachsenenbildung richtet sich an volljährige Personen, die ein Handwerk/einen Beruf erlernen oder ihre berufliche Zukunft neu gestalten wollen.
Sie betrifft sowohl Erwachsene mit einem Arbeitsvertrag als auch Arbeitsuchende, die bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) gemeldet sind.
Die einzelnen Ausbildungswege können zu den folgenden Abschlüssen führen: CCP - Berufsbefähigungszeugnis (Certificat de capacité professionnelle), DAP - Beruflicher Eignungsnachweis (Diplôme d'aptitude professionnelle), DT - Techniker-Diplom (Diplôme de technicien).
Die einzelnen Ausbildungswege können zu den folgenden Abschlüssen führen:
Erwachsene Auszubildende werden vom Ausbildungsbetrieb mit dem sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer vergütet. Der Ausbildungsbetrieb kann von einer Beihilfe zur Förderung der Ausbildung profitieren.
Die Regeldauer der Erwachsenenausbildung beträgt wie bei der Erstausbildung 3 Jahre. Ausnahmen können unter gewissen Voraussetzungen gewährt werden. Die Dauer der Ausbildung darf in keinem Fall weniger als 1 Jahr betragen.
Beachten Sie, dass die Bildungsgänge auch als grenzüberschreitendes Lernen durchgeführt werden können.
Bewerber für eine Erwachsenenausbildung müssen:
Für den Besuch der Kurse sind die für die Ausbildung verlangten Sprachkenntnisse erforderlich.
Die im Rahmen des Ausbildungsvertrags für Erwachsene angebotene Ausbildung findet alternierend statt:
Die Bewerber für die Erwachsenenausbildung müssen ihre Unterlagen persönlich bei der Berufsberatungsstelle der ADEM abgeben.
Die Akte wird anschließend der Beratungskommission vorgelegt, welche eine Entscheidung trifft, die dem Bewerber per Post zugestellt wird. Bei positivem Bescheid setzt sich der erwachsene Auszubildende, sofern er einen Ausbildungsbetrieb gefunden hat, mit der Berufsberatungsstelle der ADEM in Verbindung, damit er die erforderlichen Dokumente für den Abschluss des Ausbildungsvertrags abholen kann.
Der Ausbildungsvertrag für Erwachsene kann nur zwischen dem 16. Juli und dem 1. November des Ausbildungsjahres abgeschlossen werden.