VAE zum Erwerb der Abschlüsse der Berufsausbildung, des allgemeinen Sekundarunterrichts
und des Meisterbriefs

Zuletzt aktualisiert : 15.11.2024

Allgemeines

Die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens (VAE) ermöglicht die Anerkennung der Erfahrung mit dem Ziel, einen der folgenden Abschlüsse zu erwerben:

  • Berufsbefähigungszeugnis (Certificat de capacité professionnelle - CCP)
  • Beruflicher Eignungsnachweis (Diplôme d'aptitude professionnelle - DAP)
  • Techniker-Diplom (Diplôme de technicien - DT)
  • Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts - Fachabitur (DFESG)
  • Meisterbrief im Handwerk

Die VAE richtet sich an alle Erwerbsfähigen, unabhängig von Alter, Bildungsstand oder beruflicher Situation. Unerlässliche Voraussetzung hierfür ist die mindestens dreijährige (d.h. 5 Stunden) unterbrochene oder ununterbrochene Ausübung einer entgeltlichen, unentgeltlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit direktem Bezug zum beantragten Nachweis.

Nur Abschlüsse, bei denen bereits mindestens ein Jahrgang von Studierenden einen vollständigen Zyklus abgeschlossen hat, können über die VAE erworben werden.

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Das INFPC organisiert kostenlose Informationsveranstaltungen zum Thema Validierung des nichtformalen und informellen Lernens (VAE)

Weitere Informationen finden Sie unter www.infpc.lu

Ermittlung der der Erfahrung entsprechenden Qualifikation

Um zu wissen, welche Qualifikation der erworbenen Erfahrung entspricht, kann der Bewerber die Lehr-/Ausbildungspläne der verfügbaren Abschlüsse auf den unten genannten Websites einsehen, um in Erfahrung zu bringen, welche Erwartungen und Anforderungen (unverzichtbare Kompetenzen und Kenntnisse) mit den einzelnen Qualifikationen verbunden sind.

Qualifikation Website
  • CCP, DAP, DT
Mit diesem Link die Website eSchoolBooks aufrufen und anschließend CCP, DAP oder DT und das gewünschte Handwerk bzw. den gewünschten Beruf auswählen.
  • Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts (Fachabitur)
Mit diesem Link die Website eSchoolBooks aufrufen und dann auf "Enseignement secondaire général" in der Rubrik "Classes supérieures" klicken. Anschließend das gewünschte Diplom auswählen.
  • Meisterbrief (Brevet de maîtrise)
Die Ausbildungspläne auf der Website der Handwerkskammer einsehen.

Der Bewerber kann auch:

  1. einen Termin bei der VAE-Stelle des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend vereinbaren, um dort zu den verfügbaren Qualifikationen beraten zu werden und Erklärungen zur Vorgehensweise zu bekommen;
  2. auf eine Beratung bei der Abteilung für Erwachsenenbildung (SFA) zurückgreifen, bei der ihm geholfen wird, sein berufliches Projekt festzulegen;
  3. für alle weiteren Fragen Erkundigungen bei den Partnern der VAE (Handelskammer, Arbeitnehmerkammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Maison de l'Orientation) einholen.
Wissenswert
  • Welche Sprachen muss man können?

    Man muss die Sprachen aus dem Lehrplan des angestrebten Abschlusses können. Beim Meisterbrief hat der Bewerber die Wahl zwischen Deutsch und Französisch.

  • Liste der Berufe und Handwerke für die Abschlüsse CCP, DAP und DT

    Die Liste der Berufe und Handwerke, die im Rahmen der Berufsausbildung angeboten werden, wird jährlich per großherzogliche Verordnung aktualisiert.

  • Grenzüberschreitende Ausbildung

    Ein VAE-Antrag kann nur für einen Beruf/ein Handwerk gestellt werden, für den/das es einen Ausbildungsplan gibt. Die grenzüberschreitenden Ausbildungen werden nicht mit einem luxemburgischen beruflichen Bildungsabschluss abgeschlossen und sind demnach von der VAE ausgeschlossen.

Vorgehensweise

Die VAE besteht aus zwei Phasen:

  • Antrag auf Zulassung (15% des Verfahrens): 1. Phase des Validierungsverfahrens
  • Antrag auf grundsätzliche Anerkennung (85% des Verfahrens): 2. Phase des Validierungsverfahrens
Schema der einzelnen Schritte des Verfahrens vom Antrag auf Zulassung bis hin zum Erhalt der Validierung

Der VAE-Antrag kann vollständig online über MyGuichet.lu eingereicht werden.

Dynamische Fragebögen (derzeit nur auf Französisch verfügbar) führen den Nutzer durch die beiden Etappen des Vorgangs: den Antrag auf Zulassung und den Antrag auf grundsätzliche Anerkennung.

Die erforderlichen Belege können direkt über die Anwendung MyGuichet.lu hochgeladen werden.

Die Papierfassungen der Formulare stehen den Bewerbern weiterhin zur Verfügung und können auf www.vae.men.lu in der Rubrik "Formulare und Online-Vorgänge" heruntergeladen werden. Sie müssen der VAE-Stelle per Post (Einschreiben) zugeschickt oder persönlich dort abgegeben werden.

Unterstützung

Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend bietet Bewerbern, die einen Antrag auf Validierung des nichtformalen und informellen Lernens einreichen wollen, Unterstützung an.

Ziel dieser Unterstützung ist es, dem Bewerber bei der Erstellung seines Antrags auf grundsätzliche Anerkennung eine methodische Orientierung zu geben. Sie kann folgende Formen annehmen:

  • vom Ministerium veranstalteter gemeinsamer Workshop,
  • ein oder mehrere individuelle Gespräche mit dem Betreuer.
  • Die Unterstützung wird wärmstens empfohlen und kann auf Französisch, Deutsch und Luxemburgisch erteilt werden.

Die Etappen der dem Bewerber angebotenen Unterstützung sind folgende:

  • dem Bewerber eine methodische Orientierung geben,
  • den Bewerber über den Rahmenlehrplan des angestrebten Abschlusses informieren,
  • den Bewerber bei der Erstellung seiner Akte für die Validierungskommission entsprechend seiner Berufserfahrung und/oder seiner außerberuflichen Erfahrung anleiten, unterstützen und beraten.
Frist für die Beantragung einer Unterstützung

Sie müssen ihren Antrag, um Unterstützung von einem Berater des Ministeriums zu erhalten, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Annahme des Antrags auf Zulassung einreichen.

Dieser Antrag auf Unterstützung muss nach Einreichung der 1. Akte bei der VAE-Stelle gestellt werden.

Antrag auf Zulassung

1. Phase des Validierungsverfahrens

Der Bewerber muss einen Antrag auf Zulassung ausfüllen und genau angeben, welches Diplom mittels der VAE angestrebt wird.

In seinem Antrag auf Zulassung muss der Bewerber ferner Angaben zu seiner Erfahrung und seinem Bildungs- und Ausbildungsweg machen. Ausgehend von diesen Informationen und den Nachweisen prüft das Ministerium, ob diese einen Anspruch auf die VAE begründen und ob der Antrag zulässig ist.

Verwaltungsunterlagen: dem Antrag auf Zulassung beizufügende Nachweise (Kopien)

  • Offizielle Nachweise (Arbeitszeugnisse usw.)
  • Eidesstattliche Erklärung
  • Überweisung in Höhe von 25€
  • Identitätsnachweis
  • Sozialversicherungsnachweis(e) (CCSS)
  • Zeugnisse/Diplome über die Erstausbildung/berufliche Weiterbildung
  • Unterzeichneter Datenschutzhinweis

Für die Einreichung des Antrags auf Zulassung gibt es keine Frist.

Jeder auf dem Postweg eingereichte Antrag muss per Einschreiben versandt werden.

Der Antrag auf Zulassung (derzeit nur auf Französisch) kann online über MyGuichet.lu eingereicht werden.

Antrag auf grundsätzliche Anerkennung

2. Phase des Validierungsverfahrens

Wenn der Antrag auf Zulassung angenommen wird, muss der Bewerber den Antrag auf grundsätzliche Anerkennung ausfüllen. Der entsprechende Beschluss gilt für zwei Validierungszeiträume.

Beispiel

Sie reichen Ihren Antrag auf Zulassung im Januar 2023 ein. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, können Sie Ihren Antrag auf grundsätzliche Anerkennung zu folgenden Terminen einreichen:

  • entweder für den 31. Juli 2023 (Validierungszeitraum Oktober-November 2023)
  • oder für den 28. Februar 2024 (Validierungszeitraum Mai-Juni 2024).

Diese Daten müssen Sie zwingend einhalten. Der Poststempel ist maßgebend.

Die Validierungskommissionen treten zweimal jährlich zusammen.

Die zuständige Behörde übermittelt Ihnen die Entscheidung spätestens einen Monat, nachdem sie selbst von der Validierungskommission darüber in Kenntnis gesetzt wurde.

In seinem Antrag auf grundsätzliche Anerkennung muss der Bewerber die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen mit direktem Bezug zu dem angestrebten Diplom ausführlich beschreiben und konkrete Beispiele für die ausgeführten Aufgaben nennen.

Antrag auf grundsätzliche Anerkennung: erforderliche Informationen

  • Eidesstattliche Erklärung
  • Beschreibung des Werdegangs
  • Beschreibung der Beschäftigungen
  • Beschreibung der Tätigkeiten
  • Anhänge
  • Kopie der Entscheidung über die Zulassung
  • Optional: Lebenslauf und Zeugnisse/Diplome über die Erstausbildung / berufliche Weiterbildung

Jeder auf dem Postweg eingereichte Antrag muss per Einschreiben versandt werden.

Der Antrag auf grundsätzliche Anerkennung (derzeit nur auf Französisch) kann online über MyGuichet.lu eingereicht werden.

Die Unterlagen werden den Mitgliedern der Validierungskommission zwecks Analyse vorgelegt. Die Kommission vergleicht die erworbenen Kompetenzen des Bewerbers mit denjenigen, die für den Erhalt des Diploms verlangt werden.

Bezug nehmend auf die vom Bewerber zusammengestellten Unterlagen spricht sich die Validierungskommission zum Grad der Validierung aus:

  • keine Validierung,
  • Teilanerkennung,
  • vollständige Validierung.

Gegebenenfalls können auf Veranlassung der Kommission nach der Prüfung der Unterlagen ein Gespräch oder eine reale bzw. nachgestellte Praxisübung erfolgen. Der Bewerber hat im Falle einer Ablehnung die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen (innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung der Entscheidung der Kommission). Bei der Teilanerkennung bleiben dem Bewerber drei Jahre Zeit, um die fehlenden Kompetenzen durch Weiterbildung oder zusätzliche Berufserfahrung zu erwerben.

Beispiel

Marc ist Mechaniker und möchte den Familienbetrieb übernehmen.

Marc (33) ist Inhaber eines beruflichen Eignungsnachweises (DAP) als Auto- und Motorradmechaniker und arbeitet seit 13 Jahren als Mechaniker in der Werkstatt seines Onkels. Er hilft ihm auch bei der täglichen Geschäftsführung des Unternehmens.

Da er den Betrieb eines Tages übernehmen möchte, informiert sich Marc beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend über die Möglichkeit, einen Meisterbrief als Kfz-Mechatroniker zu erwerben. Das Ministerium antwortet ihm, dass er aufgrund seiner Berufserfahrung einen Antrag auf Validierung des nichtformalen und informellen Lernens für den Meisterbrief stellen kann.

Dieser Antrag läuft in 2 Etappen ab. Zuerst reicht Marc beim Ministerium einen Antrag auf Zulassung ein, dem er die erforderlichen Nachweise beilegt und in dem er den angestrebten Meisterbrief angibt. Nachdem diesem Antrag stattgegeben wurde, reicht er seinen Antrag auf grundsätzliche Anerkennung ein. Mit diesem Antrag erbringt er den Nachweis, dass er die für den angestrebten Meisterbrief erforderlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen in Sachen Arbeits- und Sozialrecht, Unternehmensrecht, Lohnabrechnung, Buchhaltungs- und Finanzanalysemechanismen, Berechnung des Selbstkostenpreises, Kommunikationstechniken, Personalführung, Unternehmensführung, Unternehmensgründung, Reform der Berufsausbildung, angewandte Pädagogik sowie Theorie und Berufspraxis des betreffenden Handwerks erworben hat.

Die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens wird ihm nur teilweise bewilligt, da die Validierungskommission seine Kompetenzen in Sachen Lohnabrechnung, Buchhaltungs- und Finanzanalysemechanismen sowie Berechnung des Selbstkostenpreises für unvollständig erachtet. Marc beschließt, Abendkurse in diesen Fächern zu belegen. Er hat 3 Jahre Zeit, um die fehlenden Kompetenzen zu erwerben.

Anlaufstelle

Ministère de l’Éducation nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse
Service de la formation professionnelle

Cellule VAE
29, rue Aldringen
L-2926 Luxembourg

www.vae.men.lu

+352 247 75908
+352 247 56445
+352 247 65253
+352 247 85993
vae@men.lu

Sur rendez-vous avec entrée au:
38, rue Philippe II
L-2340 Luxembourg



Service de la formation des adultes (SFA)
Guichet Maison de l'orientation
29, rue Aldringen
L-2926 Luxembourg

Orientation et conseil
Conseillers SFA
+352 247 65181
sfa@men.lu