Die Gleitzeitregelung zur Weiterbildung nutzen
Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit gleitenden Arbeitszeiten arbeiten, können eine Anpassung ihrer Arbeitszeit beantragen, um die Teilnahme an Weiterbildungen zu vereinfachen.
Dank der Gleitzeitregelung, die eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht, kann der Arbeitnehmer beantragen, die flexible Verteilung seiner Arbeitszeiten und der Dauer seines täglichen Arbeitspensums nach seinen persönlichen Wünschen beantragen.
Diese Gestaltung muss folgenden Aspekten Rechnung tragen:
Es gibt keine allgemeingültige Regelung zur Gleitzeitgestaltung. Es werden nur Empfehlungen an die Partner abgegeben, die an der Verwaltung der Gleitzeitregelungen beteiligt sind, um den Bedürfnissen der Lernenden besser gerecht zu werden.
Die Gleitzeitregelung kann Folgendes vorsehen:
Bei Unternehmen kann verlangt werden, dass diejenigen, die:
ihre Ablehnung durch betriebliche Erfordernisse oder das Vorliegen zwingender Gründe der rationellen Unternehmensorganisation nachvollziehbar erläutern.
Zusammen mit dem Betriebsrat kann eine innerbetriebliche Instanz eingerichtet werden, die bei etwaigen Unstimmigkeiten in Bezug auf die Bewertung der im Rahmen der Gleitzeit eingesetzten Mittel entscheidet.
Grenzen der Regelung Betriebliche Erfordernisse und zwingende Gründe der rationellen Unternehmensorganisation können dem Antrag des Arbeitnehmers oder der Betriebsräte, um einzeln oder gemeinsam in den Genuss einer Gleitzeitregelung zu gelangen, entgegenstehen. Es handelt sich also keineswegs um ein absolutes Recht.
Grenzen der Regelung
Betriebliche Erfordernisse und zwingende Gründe der rationellen Unternehmensorganisation können dem Antrag des Arbeitnehmers oder der Betriebsräte, um einzeln oder gemeinsam in den Genuss einer Gleitzeitregelung zu gelangen, entgegenstehen. Es handelt sich also keineswegs um ein absolutes Recht.