Gesetzgebung über die genehmigungspflichtigen Betriebe und Brandschutzvorschriften in Gebäuden

Unternehmensübergreifende Weiterbildung

An wen richtet sich die Weiterbildung?

Qualitäts-, Sicherheits- und/oder Umweltbeauftragte, Personen, die bei der Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter/der Kennzeichnung der Chemikalien/der vereinfachten Sicherheitsdatenbätter involviert sind.

Dauer

12,00 Stunde(n)

Sprache(n) der Dienstleistung

DE

Nächster Termin

07.07.2025
Ort
Luxembourg

Preis

380,00€

Ziele

Einführung in die Gesetzgebung in Bezug auf die klassifizierten Betriebe (Gesetz, Nomenklatur, Kontrollorganismen, Arbeitsschutz,
Standardgenehmigungsantragsformular, Beispiel einer Betriebsgenehmigung) und Darstellung der Mindestbedingungen, die von der Planung, dem Bau sowie dem Betrieb zu erfüllen sind, und zwar:

  • Innen- und Außeneinrichtungen
  • Maßnahmen zur Brandverhütung
  • Evakuierung und Sicherheit von Personen
  • Einsatzmittel zur Brandbekämpfung
  • Abnahmen und Kontrollen
  • Praktische Rechenbeispiele

Inhalt

  • Allgemeine Definitionen der Brandschutzvorschriften in Luxemburg
  • Allgemeine Bestimmungen
    • Mittelhohe Gebäude
    • Niedrige Gebäude
    • Hochhäuser
  • Besondere Bestimmungen
    • Büro- und Verwaltungsgebäude
    • Überdachte Parkplätze
    • Einkaufszentren
    • Veranstaltungsstätte
    • Hotels und andere Beherbergungsstätten
    • Restaurants

Zertifikat, Diplom

Nach Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat des House of Training.

Nächster Termin

Datum
Stadt
Sprache und Preis
07.07.2025

08.07.2025
Luxembourg
DE 380,00€

Zusätzliche Informationen

Die Absolventen eines Zertifikates zum Sicherheitsbeauftragten müssen innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach dem Erhalt eine Weiterbildung nachweisen.

Die minimale Dauer dieser Fortbildung hängt von der Gruppe ab, zu welcher das Unternehmen gehört.
GRUPPE A: mindestens 4 Stunden
GRUPPE B: mindestens 8 Stunden
GRUPPE C1 – C4 (Finanz- und Verwaltungssektor): mindestens 8 Stunden
GRUPPE C5 – D: mindestens 10 Stunden

Sicherheitsbeauftragte von Unternehmen, die den Gruppen C4 (mit Ausnahme des Verwaltungs- und Finanzsektors), C5, C6 sowie C7, D, E, F und G angehören, absolvieren zusätzlich zu der Schulung "Sicherheitsbeauftragter für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz - Gruppe C", die 98 Stunden umfasst, eine Reihe zusätzlicher Kurse. Diese Ergänzungsschulungen können unter den angebotenen Kursen ausgewählt werden.

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