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Direkte Zuwendung

Zuletzt aktualisiert : 25.05.2018

Definition

In Luxemburg haben Unternehmen Anspruch auf eine staatliche Beihilfe für ihre Investitionen im Bereich der beruflichen Weiterbildung. Die direkte Zuwendung ist eine Art der den Unternehmen angebotenen Kofinanzierung.
Sie entspricht einem steuerpflichtigen Betrag in Höhe von 20% des berücksichtigten Investitionsaufwands (d. h. 14% nach Steuern).
Eine Erhöhung um 15 Prozentpunkte ist bei den Lohnkosten der Teilnehmer vorgesehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • kein von den staatlichen Behörden anerkanntes Diplom und Betriebszugehörigkeit < 10 Jahre,
  • Alter > 45 Jahre.

Sie wird in einem einmaligen Vorgang ausbezahlt, sofern sie den Zulassungsbedingungen des Kofinazierungsantrags (Jahresbilanz oder Abschlussbericht) entspricht.

Quelle: Code du Travail, Chapitre II du titre IV du livre V, tel que modifié par la suite