Eine Vereinigung ohne Gewinnzweck muss einzeln vom für die Berufsausbildung zuständigen Minister zugelassen werden und ist eine Vereinigung, "die keine industriellen oder kaufmännischen Geschäfte tätigt oder nicht versucht, ihren Mitgliedern einen materiellen Gewinn zu verschaffen."Quelle: Mémorial A Nr. 23 vom 5. Mai 1928