In Luxemburg haben Unternehmen Anspruch auf eine staatliche Beihilfe für ihre Investitionen im Bereich der beruflichen Weiterbildung, d. h. auf einen steuerpflichtigen Betrag in Höhe von 20% des berücksichtigten Investitionsaufwands. Die finanzielle Beteiligung an den Lohnkosten wird um 15 Prozentpunkte erhöht, wenn die Weiterbildung für Arbeitnehmer bestimmt ist, die Anspruch auf eine besondere Kofinanzierung haben.
Als Arbeitnehmer mit einem Anspruch auf eine besondere Kofinanzierung gelten folgende Personen:
Quelle: Code du Travail, Chapitre II du titre IV du livre V, tel que modifié par la suite