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Besondere Kofinanzierung

Zuletzt aktualisiert : 25.05.2018

Definition

In Luxemburg haben Unternehmen Anspruch auf eine staatliche Beihilfe für ihre Investitionen im Bereich der beruflichen Weiterbildung, d. h. auf einen steuerpflichtigen Betrag in Höhe von 20% des berücksichtigten Investitionsaufwands. Die finanzielle Beteiligung an den Lohnkosten wird um 15 Prozentpunkte erhöht, wenn die Weiterbildung für Arbeitnehmer bestimmt ist, die Anspruch auf eine besondere Kofinanzierung haben.

Als Arbeitnehmer mit einem Anspruch auf eine besondere Kofinanzierung gelten folgende Personen:

  1. Personen, die über kein von den staatlichen Behörden anerkanntes Diplom verfügen und zu Beginn des Weiterbildungsplans des Unternehmens eine Betriebszugehörigkeit von weniger als zehn Jahren vorweisen können.
  2. Personen, die zu Beginn des Weiterbildungsplans des Unternehmens älter als 45 Jahre sind.

Quelle: Code du Travail, Chapitre II du titre IV du livre V, tel que modifié par la suite