Die nicht gewerblichen Einrichtungen sind von der ministeriellen Genehmigung, in deren Besitz private Institute sein müssen, befreit. Sie sind durch andere Gesetze befugt, im Bereich der Weiterbildung tätig zu sein. Dabei handelt es sich beispielsweise um öffentliche Weiterbildungsinstitute (Bsp.: Nationales Zentrum für berufliche Weiterbildung – CNFPC) oder Berufskammern.Quelle: INFPC – Observatorium der Weiterbildung (Umfrage 2014 – Das Weiterbildungsangebot in Zahlen)