Zugelassener Weiterbildungsanbieter werden

Zuletzt aktualisiert : 20.08.2024

Es gibt mehrere Arten von Weiterbildungsanbietern, die befugt sind, Weiterbildungen in Luxemburg anzubieten. Je nach Rechtsstellung schreibt das Gesetz ihnen spezielle Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit vor.

Private Weiterbildungsinstitute

Die privaten Weiterbildungsanbieter unterliegen den Vorschriften des Niederlassungsrechts und müssen im Besitz einer ministeriellen Genehmigung sein, um im Bereich der Weiterbildung tätig zu sein.

Die Zulassung für die "Tätigkeit als Verwalter eines Weiterbildungsinstituts" ist personengebunden. Sie wird vom Ministerium für Wirtschaft auf Stellungnahme des MENJE auf einen bestimmten Namen ausgestellt, dies sowohl bei Kapitalgesellschaften als auch bei Personengesellschaften.

Jeder Anbieter muss die für die Ausübung dieser Tätigkeit erforderlichen Bedingungen der beruflichen Ehrenhaftigkeit und Qualifikationen erfüllen.

Vorgehensweise

Um eine Niederlassungsgenehmigung als Verwalter eines Weiterbildungsinstituts zu erhalten, muss das Antragsformular ausgefüllt und an folgende Adresse geschickt werden:

Ministère de l’Économie - Direction générale PME et Entrepreneuriat

Dem Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsgenehmigung sind folgende Belege beizufügen:

  • eine Gebührenmarke über 24€ oder eine Kopie des Überweisungsbelegs,
  • eine Kopie der Satzung,
  • der Name des unterschriftsberechtigten Unternehmensleiters (samt seiner Diplome und der Nachweise für seine Berufserfahrung, seines Strafregisterauszugs und einer notariellen Bescheinigung über die Insolvenzfreiheit, falls er in den vergangenen fünf Jahren nicht in Luxemburg wohnhaft war).

Beratung und Unterstützung

House of Entrepreneurship - One-Stop Shop

Muster einer Niederlassungsgenehmigung

Vereinigungen und Stiftungen

Private Vereinigungen (asbl), Stiftungen und natürliche Personen werden auf Antrag einzeln von dem für die Berufsausbildung zuständigen Minister zugelassen.

Wird dem Antrag stattgegeben, wird ein Ministerialbeschluss erlassen, der bestätigt, dass diese Anbieter als Veranstalter von Weiterbildungskursen zugelassen sind.

Vorgehensweise

Diese Weiterbildungsanbieter müssen:

  • sich schriftlich an den Bildungsminister wenden, um eine spezielle Zulassung im Bereich der Weiterbildung zu beantragen,
  • diesem Schreiben ihre Satzung beifügen.

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend

Ausländische Weiterbildungsanbieter

Ausländische Weiterbildungsanbieter benötigen eine Genehmigung als Weiterbildungsanbieter in ihrem Herkunftsland.

Sie unterliegen demnach nicht dem Verfahren zur Beantragung einer Zulassung nach dem luxemburgischen Recht, sondern demjenigen in ihrem Herkunftsland.

Das luxemburgische Verfahren muss jedoch zwingend befolgt werden, wenn sie beschließen, sich in Luxemburg niederzulassen.

Anlaufstelle

Ministère de l’Économie
Direction générale PME et Entrepreneuriat

19-21, boulevard Royal
L-2914 Luxembourg

info.pme@eco.etat.lu


House of Entrepreneurship - One-Stop Shop

14, rue Erasme
L-1468 Luxembourg-Kirchberg

www.houseofentrepreneurship.lu

+352 42 39 39 330
info@houseofentrepreneurship.lu

Horaires d'ouverture: du lundi au vendredi de 8h30 à 17h30


Ministère de l'Éducation nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse
Service de la formation professionnelle

29, rue Aldringen
L-1118 Luxembourg
INFPC

Anne Oswald
Responsable lifelong-learning.lu

+352 46 96 12 209
anne.oswald@infpc.lu