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Europäischer Bildungsraum

Zuletzt aktualisiert : 28.10.2024

Definition

Gemeinschaftlicher Kooperationsraum, der auf Vertrauen, gegenseitiger Anerkennung, Zusammenarbeit und dem Austausch bewährter Verfahren sowie Mobilität und Wachstum basiert und der bis 2025 unter anderem mithilfe folgender Maßnahmen geschaffen werden soll:
  • Verwirklichung der Lernmobilität für alle;
  • Beseitigung von Hindernissen für die Anerkennung von Qualifikationen, sowohl auf Ebene der Schulen als auch der Hochschulen;
  • Modernisierung der Ausarbeitung von Lehrplänen;
  • Förderung des Sprachenlernens;
  • Schaffung europäischer Universitäten von Weltrang, die grenzübergreifend nahtlos zusammenarbeiten können;
  • Verbesserung der allgemeinen und der beruflichen Bildung sowie des lebenslangen Lernens;
  • Förderung von Innovationen in der Bildung im digitalen Zeitalter;
  • stärkere Unterstützung der Lehrenden und Ausbildenden;
  • Schutz des kulturellen Erbes sowie Stärkung des Bewusstseins für eine europäische Identität und Kultur.
Quelle: Cedefop (2023) "Terminologie der europäischen Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung: Eine Auswahl von Schlüsselbegriffen"