Der Begriff "Stiftung" wird verwendet, um karitative und sonstige Einrichtungen mit einem gemeinnützigen Zweck zu bezeichnen, die auf Initiative von Privatpersonen gegründet werden. Stiftungen werden als "Einrichtungen, die (...) philanthropischer, religiöser, wissenschaftlicher, künstlerischer, pädagogischer, sozialer, sportlicher oder touristischer Art verfolgen" definiert. Quelle: Mémorial A Nr. 23 vom 5. Mai 1928