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Weiterbildungspfade

Zuletzt aktualisiert : 29.10.2024

Definition

Vom Rat der Europäischen Union im Jahr 2016 festgelegter Rahmen, der den EU-Mitgliedstaaten empfiehlt, gemäß ihren nationalen Rechtsvorschriften, Gegebenheiten und verfügbaren Ressourcen und in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und Bildungs- oder Ausbildungsanbietern,

  • Erwachsenen mit einem geringen Niveau an Fähigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen, beispielsweise Personen, die die Schule bzw. Erstausbildung ohne Abschluss der Sekundarstufe II (ISCED 3, Abitur/Matura) verlassen haben, Zugang zu Weiterbildungspfaden zu eröffnen, die ihnen je nach individuellem Bedarf die Möglichkeit bieten:

    • ein Mindestniveau an Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen oder;
    • ein breiteres Spektrum an Fähigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen zu erwerben, die für den Arbeitsmarkt und eine aktive Beteiligung an der Gesellschaft wichtig sind, und je nach nationalen Gegebenheiten das EQR-Niveau 3 oder 4 zu erlangen;
  • vorrangige Zielgruppen zu ermitteln, für die Weiterbildungspfade auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen, Diversitätsaspekten und verschiedenen Untergruppen angeboten werden sollten;
  • Weiterbildungspfade auf der Grundlage folgender Aspekte zu entwickeln:

    • Identifizierung vorhandener Kompetenzen;
    • Bereitstellung eines maßgeschneiderten, flexiblen und hochwertigen Lernangebots sowie Validierung;
    • Validierung und Anerkennung der erworbenen Kompetenzen.
Quelle: Cedefop (2023) "Terminologie der europäischen Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung: Eine Auswahl von Schlüsselbegriffen"