Im Rahmen der Kofinanzierung der Weiterbildung setzt sich der Betrag des jährlichen Investitionsaufwands für Weiterbildung des Unternehmens aus verschiedenen Arten von Kosten zusammen.
Arten von zulässigen Kosten im Rahmen der Kofinanzierung
Lohnkosten aufgrund der Teilnahme von Arbeitnehmern an Weiterbildungen
Die finanzielle Beteiligung an den Lohnkosten wird um 20 Prozentpunkte erhöht, wenn die Weiterbildung für Arbeitnehmer bestimmt ist, die Anspruch auf eine besondere Kofinanzierung haben.
Die folgenden Bescheinigungen, die bei der luxemburgischen Sozialversicherung über die Internetseite www.ccss.lu erhältlich sind, sind beizufügen:
Für den diesbezüglichen Antrag auf der Internetseite ist die Kennnummer des Unternehmens anzugeben (13 Ziffern - gegebenenfalls ist die Ziffer 99 hinzuzufügen).
Beim Gruppenantrag muss der Stundenlohn in Bezug auf das gesamte Personal aller betroffenen Gesellschaften berechnet werden:
Fahrtkosten (eigenes Fahrzeug, Dienstwagen, Kraftstoff, Maut, Taxi, Bus, U-Bahn, Flugzeug...), Unterbringung (Hotel, Frühstück) und Verpflegung (Restaurant, Snacks, Caterer, Getränke) der Teilnehmer und/oder des internen Weiterbildners.
Durch Weiterbildungen eines Weiterbildungsinstituts, Produktschulungsanbieters oder der Muttergesellschaft bedingte Kosten (Rechnung, Anmeldegebühren).
Die etwaigen Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten des externen Weiterbildners sind ebenfalls inbegriffen.
Lohnkosten für Mitarbeiter des Unternehmens, die gelegentlich als Weiterbildner tätig sind.
Für den diesbezüglichen Antrag auf der Internetseite ist die Kennnummer des Unternehmens anzugeben (der Unternehmen beim Gruppenantrag, 13 Ziffern - gegebenenfalls ist die Ziffer 99 hinzuzufügen).
Beiträge an Weiterbildungsanbieter auf der Grundlage eines Tarifvertrags oder einer Branchenvereinbarung
Die Beiträge für die Berufskammern und die Luxemburger Bankenvereinigung (Association des banques et banquiers Luxembourg - ABBL) sind nicht zulässig.
Rechnung des mit der Prüfung des Kofinanzierungsantrags beauftragten Wirtschaftsprüfers.
Die Kosten für den Erwerb oder die Abschreibung einer Software zur Schulungsplanung. Die jährliche Lizenzgebühr ist ebenfalls zulässig.
Der Kofinanzierungsantrag muss grundsätzlich die folgenden Unterlagen umfassen.
Nur Kosten, die eine tatsächliche Belastung für das Unternehmen darstellen, gelten als zulässige Kosten.
Die Lohnkosten sind anhand von Anwesenheitslisten oder -bescheinigungen nachzuweisen.
Es ist ferner erforderlich, die Arbeitnehmer mit Anspruch auf besondere Kofinanzierung auf den jeweiligen Anwesenheitslisten/-bescheinigungen auszuweisen.
Was die externen Kosten angeht, ist jeder Rechnung und Weiterverrechnung eine Kopie der Überweisung beizulegen (der Stempel und die Unterschrift der Buchhaltung auf der Rechnung gelten nicht mehr als Zahlungsnachweis).