Für den Kofinanzierungsantrag werden verschiedene Organisationsformen verwendet.
Diese Form der Weiterbildung wird von einem Weiterbildungsanbieter im Unternehmen oder in externen Räumlichkeiten durchgeführt.
Arten von Anbietern:
Diese Form der Weiterbildung wird von einem Mitarbeiter des Unternehmens, der als gelegentlicher Weiterbildner fungiert, an einem bestimmten Datum und für eine bestimmte Dauer im Unternehmen oder in externen Räumlichkeiten durchgeführt.
Sie betrifft das gesamte Personal des Unternehmens oder einen Teil davon und erfordert eine Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen.
Beispiel: Der Vorarbeiter erklärt seinem Team die neue Gesetzgebung in Sachen Sicherheit.
Hierbei handelt es sich um eine arbeitsplatzgebundene Weiterbildung. Sie wird von einem Mitarbeiter zu verschiedenen Zeitpunkten erteilt und betrifft 1 Weiterbildner und 1 Teilnehmer.
Beispiel: Am Arbeitsplatz des Teilnehmers oder des Weiterbildners: 2 Stunden an diesem Datum, 3 Stunden an jenem Datum...
Je nach Art der Zielgruppe gibt es drei Arten der internen Weiterbildung "On-The-Job Training":
Bei jeder der 3 Weiterbildungsarten müssen aus der Anwesenheitsliste zwingend alle Tag für Tag und im Detail behandelten Schulungsthemen hervorgehen.
Die zulässige Höchstdauer für Einarbeitungen/Anpassungen wurde für den Weiterzubildenden auf 80 Stunden und für den/die internen Weiterbildner auf 40 Stunden festgesetzt.
Beispiel: Im Rahmen einer Einarbeitung bei Neueinstellung von 60 Stunden können maximal 30 Stunden für den Weiterbildner zurückbehalten werden.
Die Kofinanzierung der Einarbeitungsschulung ist ausschließlich nicht qualifizierten Arbeitnehmern oder Arbeitnehmern, deren Diplom nichts mit der ausgeübten Tätigkeit zu tun hat, vorbehalten.
Das E-Learning ist eine Lernmethode, bei der auf die Informations- und Kommunikationstechnologien zurückgegriffen wird und die auf verschiedene Weiterbildungsthemen Anwendung finden kann.