Geregelter Zugang zu einem Beruf des Hotel- und Gastgewerbes (HoReCa)

Unternehmensübergreifende Weiterbildung

An wen richtet sich die Weiterbildung?

Personen, die daran interessiert sind, eine Niederlassungsgenehmigung (autorisation d‘établissement) zum Betrieb einer Gaststätte/Steh- und Sitzverzehrstelle, eines Restaurants oder eines Beherbergungsbetriebs zu erhalten.

Dauer

18,50 Stunde(n)

Sprache(n) der Dienstleistung

DE

Voraussetzungen

Gemäß Artikel 9 des Gesetzes vom 2. September 2011, welches den Zugang zu den Berufen der Handwerker, Händler, Industriellen sowie für bestimmte selbständige Berufe reguliert, erfordert der Zugang zum Beruf des Hotel - und Gastgewerbes (HORECA) folgende fachliche Qualifikation: die Schulung für den Zugang zu den Berufen des Hotel - und Gastgewerbes (HORECA) erfolgreich abgeschlossen zu haben.

Ziele

Der erfolgreiche Abschluss dieser Kurzausbildung belegt die erforderliche berufliche Qualifikation zur Erteilung einer Niederlassungsgenehmigung (autorisation d’établissement) für den Betrieb einer Schankwirtschaft, eines Verpflegungs- oder eines Beherbergungsbetriebs gemäß dem Gesetz vom 2. September 2011 zur Regelung des Zugangs zum Beruf des Handwerkers, des Kaufmannes sowie zu einigen freien Berufen.

Inhalt

  • Allgemeine Regeln der Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit und Modalitäten zur Überprüfung der Regeleinhaltung.
  • Einhaltung der Menschenrechte und des Jugendschutzes im Rahmen des Betriebs einer Schankwirtschaft.
  • Berufsspezifische Kenntnisse.

Zertifikat, Diplom

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Schulung stellt das Wirtschaftsministerium und die Handelskammer Luxemburg ein Abschlusszertifikat aus.

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