Der Kofinanzierungsantrag ist die obligatorische Unterlage, die Unternehmen, die die staatliche Beihilfe für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer beantragen möchten, ausfüllen müssen.
Externe Weiterbildung, die sich über zwei Geschäftsjahre erstreckt Die Kosten sind insgesamt im Abschlussjahr des Weiterbildungsprojekts abzurechnen. Beispiel: eine Weiterbildung im Bereich Sprachen von September N bis Juni N+1 ist insgesamt (Rechnung des externen Weiterbildners (auch wenn diese im Verlauf des Jahres N beglichen wurde), Teilnehmerstunden,...) im Rahmen des Kofinanzierungsantrags für das Jahr N+1 abzurechnen. Weiterbildungen im Bereich Sprachen: Teilnahmenachweise Um die Teilnahme der Arbeitnehmer an Weiterbildungen im Bereich Sprachen, seien es Präsenz- oder Online-Weiterbildungen, Gruppen- oder Einzelveranstaltungen, zu belegen, müssen dem Kofinanzierungsantrag Teilnahmezertifikate oder -bescheinigungen pro Arbeitnehmer (siehe Vorlage in der Rubrik "Formulare") beigelegt werden. Was den Zeitraum für die Zulässigkeit des Weiterbildungsplans angeht, wird sich nur noch auf das Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) bezogen. Es ist nicht mehr möglich, Kofinanzierungsanträge persönlich einzureichen. Ihr Kofinanzierungsantrag muss zusammen mit einem USB-Stick oder einer CD mit der Excel-Datei per Einschreiben mit Rückschein oder per Paketpost mit Sendungsverfolgung an folgende Adresse geschickt werden: INFPCImmeuble CUBUS C22, rue PeternelchenL-2370 Howald Mehr dazu
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Um den Unternehmen das Verfahren zur Ausarbeitung der Kofinnazierungsanträge zu erleichtern, bietet das INFPC die Schulung "Kofinanzierung der Weiterbildung im Unternehmen" an.
Sich für die Schulung zur Kofinanzierung anmelden
Zuerst wird der Kofinanzierungsantrag in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf Konformität in Bezug auf die vom Gesetz festgelegten Zulässigkeitskriterien geprüft.
Das INFPC legt die Ergebnisse seiner Prüfungen der beratenden Kommission vor, die eine Stellungnahme abgibt und diese an das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE) weiterleitet. Letzteres entscheidet über die Bewilligung der Beihilfe.
Das INFPC prüft jährlich 2.000 Kofinanzierungsanträge.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt neue Anforderungen, die sich auf die Bearbeitung der Kofinanzierungsanträge in Sachen berufliche Weiterbildung auswirken. Deshalb wurde das Formular für den Kofinanzierungsantrag um einen Text zu dieser neuen Gesetzgebung ergänzt, der in einem neuen Tab namens "RGPD" zu finden ist.