Wichtige Informationen

  • Externe Weiterbildung, die sich über zwei Geschäftsjahre erstreckt
    Die Kosten sind insgesamt im Abschlussjahr des Weiterbildungsprojekts abzurechnen.
    Beispiel: eine Weiterbildung im Bereich Sprachen von September N bis Juni N+1 ist insgesamt (Rechnung des externen Weiterbildners (auch wenn diese im Verlauf des Jahres N beglichen wurde), Teilnehmerstunden,...) im Rahmen des Kofinanzierungsantrags für das Jahr N+1 abzurechnen.
  • Weiterbildungen im Bereich Sprachen: Teilnahmenachweise
    Um die Teilnahme der Arbeitnehmer an Weiterbildungen im Bereich Sprachen, seien es Präsenz- oder Online-Weiterbildungen, Gruppen- oder Einzelveranstaltungen, zu belegen, müssen dem Kofinanzierungsantrag Teilnahmezertifikate oder -bescheinigungen pro Arbeitnehmer (siehe Vorlage in der Rubrik "Formulare") beigelegt werden.
  • Was den Zeitraum für die Zulässigkeit des Weiterbildungsplans angeht, wird sich nur noch auf das Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) bezogen.
  • Es ist nicht mehr möglich, Kofinanzierungsanträge persönlich einzureichen.
  • Ihr Kofinanzierungsantrag muss zusammen mit einem USB-Stick oder einer CD mit der Excel-Datei per Einschreiben mit Rückschein oder per Paketpost mit Sendungsverfolgung an folgende Adresse geschickt werden:

    INFPC
    Immeuble CUBUS C2
    2, rue Peternelchen
    L-2370 Howald

    Mehr dazu


Formular des Kofinanzierungsantrags



(xls, 2,63 Mb)

Kofinanzierungsantrag
für Schulungen die
stattgefunden haben in

2023

einzureichen
bis spätestens 31. Mai 2024




(xls, 2,70 Mb)

Kofinanzierungsantrag
für Schulungen die
stattgefunden haben in

2024

einzureichen
bis spätestens 31. Mai 2025




Trennblätter
vorzugsweise auszudrucken
auf Papier von mind. 180 g/m²


Die Vorlagen für die Anwesenheitslisten sind im Kofinanzierungsantragsformular integriert

Um den Unternehmen das Verfahren zur Ausarbeitung der Kofinnazierungsanträge zu erleichtern, bietet das INFPC die Schulung "Kofinanzierung der Weiterbildung im Unternehmen" an.

Sich für die Schulung zur Kofinanzierung anmelden


Videoanleitung - Kofinanzierung der beruflichen Weiterbildung

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Prüfung der Kofinanzierungsanträge

Zuerst wird der Kofinanzierungsantrag in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf Konformität in Bezug auf die vom Gesetz festgelegten Zulässigkeitskriterien geprüft.

Das INFPC legt die Ergebnisse seiner Prüfungen der beratenden Kommission vor, die eine Stellungnahme abgibt und diese an das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE) weiterleitet. Letzteres entscheidet über die Bewilligung der Beihilfe.

Das INFPC prüft jährlich 2.000 Kofinanzierungsanträge.

Das Unternehmen schickt seinen Kofinanzierungsantrag binnen der gesetzten Frist an das INFPC. Das INFPC prüft die Konformität 
des Antrags und bittet das Unternehmen gegebenenfalls um zusätzliche Informationen. Anschließend legt das INFPC die Ergebnisse 
seiner Prüfungen der beratenden Kommission vor, die eine Stellungnahme abgibt und diese an das Ministerium für Bildung, Kinder 
und Jugend weiterleitet. Das Ministerium entscheidet über die Bewilligung der Beihilfe und setzt das Unternehmen von der 
Entscheidung in Kenntnis.
Etappen des Kofinanzierungsantrags

Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt neue Anforderungen, die sich auf die Bearbeitung der Kofinanzierungsanträge in Sachen berufliche Weiterbildung auswirken. Deshalb wurde das Formular für den Kofinanzierungsantrag um einen Text zu dieser neuen Gesetzgebung ergänzt, der in einem neuen Tab namens "RGPD" zu finden ist.